Der Gesetzgeber hat mit der Gesundheitsreform 2006 für fast alle Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen festgelegt.
Zuzahlungen gibt es in der Pflegeversicherung auch teilweise bei Pflegehilfsmitteln.
Für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege gibt es folgende Zuzahlungen:
- pro Verordnung Häusliche Krankenpflege: 10,- € sowie
- 10 Prozent der Kosten der jeweiligen Leistung Häusliche Krankenpflege, allerdings begrenzt auf die ersten 28 Tage des Leistungsbezugs pro Kalenderjahr.
Belastungsgrenzen (Zuzahlungsgrenze)
Für alle Zuzahlungen, seien es bei Medikamenten oder Häuslicher Krankenpflege gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten bzw. des Haushaltes.
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Seit 2008 gilt diese Regelung für jüngere chronisch Kranke nur noch, wenn sie sich regelmäßig an Gesundheits- bzw. Krebsfrüherkennungsuntersuchung beteiligen bzw. in sogenannte strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) eingeschrieben sind (=teilnehmen). Nähere Informationen, insbesondere zu den jeweiligen Altersgrenzen, erhalten Sie durch Ihre bzw. die zuständige Krankenkasse.