Alle Leistungen rund um die Häuslichkeit
Die Ambulanten Leistungen dienen dazu, die Versorgung Zuhause (mit) sicherzustellen. Dabei ist der Begriff: "Zuhause" durchaus weiter gefaßt: Alle Orte, zum Beispiel die Wohnung der Kinder, eine Wohngemeinschaft oder ein "Betreutes Wohnen" werden als das eigene Zuhause verstanden. Nur in einem stationären Pflegeheim, einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einer Einrichtung der Behindertenhilfe sind keine ambulanten Leistungen möglich.
Die ambulanten Leistungen lassen sich in zwei Gruppen gliedern:
1. Leistungen durch Pflegedienste und andere Dienstleistungen
- Pflegeleistungen der Pflegedienste (sogenannte Pflegesachleistungen)
- Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld (sogenannte Kombinationsleistungen)
- Entlastungsbetrag
- Urlaubs- oder Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
2. Leistungen, die die Pflegepersonen unterstützen
- Schulungen und Kurse
- Pflegegeld
- Soziale Absicherung
- Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
- Familienpflegezeit