Aktuelles
PMS 09/17 v. 24.04.2017
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. begrüßt den Entschluss der Landesregierung, den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen voranzutreiben. „Der jetzt beschlossene Tilgungszuschuss ist ein richtiger Anreiz, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 wurden die Förderbedingungen geändert, sodass fortan ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent bei der Schaffung von Sozialwohnungen gewährt wird.
„Wichtig ist aber auch, dass die Mietbindung auf 30 Jahre angehoben wurde“, so Birgit Eckhardt weiter. „Wir brauchen langfristige Lösungen und keine Geschenke für die Wohnungswirtschaft.“ Der Tilgungszuschuss der Landesregierung dürfe letztlich nur eine von mehreren Maßnahmen sein, um günstigen Wohnraum zu schaffen. „Die verstärkte Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke, sichere Rechtspositionen für soziale Träger, welche wiederum Wohnungen für Klienten anmieten, und die Förderung einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft sind weitere wichtige Bausteine einer sozial gerechten Politik“, sagt Birgit Eckhardt. „Das Land steht weiter in der Verantwortung.“
Der Tilgungszuschuss kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt: Obwohl das Land zwischen 2016 und 2019 insgesamt 800 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt und zinsfreie Kredite vergibt, ist die Zahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen weiterhin rückläufig. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl um rund 40.000 auf noch 90.000 Sozialwohnungen gesunken (2015). Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass bisherige Mietbindungen auslaufen und die Wohnungen dann in den freien Markt übergehen.
Von der Problematik, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden, sind schon lange nicht mehr nur die ohnehin benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft betroffen. Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, aber auch Rentnerinnen und Rentner oder Studierende finden kaum noch bezahlbare Wohnungen, vor allem in den Ballungsgebieten.
„Wichtig ist aber auch, dass die Mietbindung auf 30 Jahre angehoben wurde“, so Birgit Eckhardt weiter. „Wir brauchen langfristige Lösungen und keine Geschenke für die Wohnungswirtschaft.“ Der Tilgungszuschuss der Landesregierung dürfe letztlich nur eine von mehreren Maßnahmen sein, um günstigen Wohnraum zu schaffen. „Die verstärkte Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke, sichere Rechtspositionen für soziale Träger, welche wiederum Wohnungen für Klienten anmieten, und die Förderung einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft sind weitere wichtige Bausteine einer sozial gerechten Politik“, sagt Birgit Eckhardt. „Das Land steht weiter in der Verantwortung.“
Der Tilgungszuschuss kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt: Obwohl das Land zwischen 2016 und 2019 insgesamt 800 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt und zinsfreie Kredite vergibt, ist die Zahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen weiterhin rückläufig. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl um rund 40.000 auf noch 90.000 Sozialwohnungen gesunken (2015). Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass bisherige Mietbindungen auslaufen und die Wohnungen dann in den freien Markt übergehen.
Von der Problematik, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden, sind schon lange nicht mehr nur die ohnehin benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft betroffen. Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, aber auch Rentnerinnen und Rentner oder Studierende finden kaum noch bezahlbare Wohnungen, vor allem in den Ballungsgebieten.