Aktuelles
PMS 36/17 v. 05.12.2017
Private Helferinnen und Helfer, Vereine und andere Organisationen haben für Kriegsflüchtlinge aus Syrien Bürgschaften übernommen, um sie vor einer akuten Gefährdung ihres Lebens zu schützen und ihnen eine legale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Aktuell erhalten viele Helferinnen und Helfer hohe Rückzahlungsforderungen seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA). Für viele Betroffene könnte ihre Hilfsbereitschaft somit zum finanziellen Desaster werden. „Die Menschen waren akut vom Tode bedroht. Viele Niedersachsen haben an dieser Stelle Menschlichkeit gezeigt. Dass diese engagierten Menschen jetzt solche Summen zahlen sollen, ist mehr als beschämend“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Die Politik muss den Betroffenen beiseite stehen. Das Land hat indirekt für die Bürgschaften geworben und kann die Helferinnen und Helfer jetzt nicht alleine in Regen stehen lassen“, so Birgit Eckhardt weiter.
In Verpflichtungserklärungen haben sich die Betroffenen zur Übernahme von Kosten zum Lebensunterhalt bereit erklärt. Die Helferinnen und Helfer gingen, ebenso wie das Land Niedersachsen, davon aus, dass die Bürgschaften mit der Anerkennung als Flüchtlinge enden würden.
Im Januar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht allerdings, dass die Bürgen die Kosten für mindestens drei Jahre tragen müssten. In Niedersachsen sind gegenwärtig rund 370 Fälle bekannt, bei denen die Rückforderungen insgesamt in die Millionen gehen.
„Die Verantwortung kann jetzt nicht einfach an die Bundesregierung abgewälzt werden“, sagt Birgit Eckhardt. „Die Betroffenen haben existenzielle Ängste und brauchen Unterstützung. Sich an dieser Stelle auf Zuständigkeiten zu berufen ist eindeutig zu wenig. Es braucht klare Bekenntnisse und Zusagen seitens der Politik.“ Nicht zuletzt sende die Debatte ein falsches, weil abschreckendes Signal an künftige Helferinnen und Helfer, betont die Landesverbandsvorsitzende: „Freiwilliges Engagement und Hilfsbereitschaft sind ein unverzichtbares Gut einer solidarischen Gemeinschaft und dürfen nicht zur Falle werden! Kaum jemand wird sich zukünftig sozial engagieren, wenn er oder sie solch gravierende Konsequenzen fürchten muss.“
In Verpflichtungserklärungen haben sich die Betroffenen zur Übernahme von Kosten zum Lebensunterhalt bereit erklärt. Die Helferinnen und Helfer gingen, ebenso wie das Land Niedersachsen, davon aus, dass die Bürgschaften mit der Anerkennung als Flüchtlinge enden würden.
Im Januar 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht allerdings, dass die Bürgen die Kosten für mindestens drei Jahre tragen müssten. In Niedersachsen sind gegenwärtig rund 370 Fälle bekannt, bei denen die Rückforderungen insgesamt in die Millionen gehen.
„Die Verantwortung kann jetzt nicht einfach an die Bundesregierung abgewälzt werden“, sagt Birgit Eckhardt. „Die Betroffenen haben existenzielle Ängste und brauchen Unterstützung. Sich an dieser Stelle auf Zuständigkeiten zu berufen ist eindeutig zu wenig. Es braucht klare Bekenntnisse und Zusagen seitens der Politik.“ Nicht zuletzt sende die Debatte ein falsches, weil abschreckendes Signal an künftige Helferinnen und Helfer, betont die Landesverbandsvorsitzende: „Freiwilliges Engagement und Hilfsbereitschaft sind ein unverzichtbares Gut einer solidarischen Gemeinschaft und dürfen nicht zur Falle werden! Kaum jemand wird sich zukünftig sozial engagieren, wenn er oder sie solch gravierende Konsequenzen fürchten muss.“