Ab dem 01. August 2014 betreibt der Paritätische in Wittmund eine Schuldnerberatungsstelle für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Wittmund.
Der Paritätische nimmt für den Landkreis die Aufgabe der Schuldnerberatung gemäß § 16a, Nr. 2 SGB II wahr. Zugleich handelt es sich um eine Schuldnerberatungsstelle nach § 11 Abs. 5 SGB XII. Dieses Beratungsangebot will der Überschuldung von Privatpersonen entgegenwirken und die daraus entstandenen besonderen Schwierigkeiten beheben helfen.
Schuldnerberatung hat das Ziel, einen Tilgungsplan zu erarbeiten.
Die Insolvenzberatung unterstützt Personen, die durch einen sogenannten „Privatkonkurs“ eine Restschuldbefreiung anstreben möchten; denn der Paritätische Wohlfahrtsverband ist behördlich anerkannt als „geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Insolvenzordnung.
Ergänzend gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung in Kooperation mit dem Oldenburger Anwalts- und Notarverein.
Im Überblick:
Schuldnerberatung
- Abklärung der persönlichen Verschuldungssituation
- Haushalts- und Budgetberatung
- In Absprache mit Schuldner und Gläubigern Erstellung/Umsetzung eines Regulierungsplans zur Entschuldung
- Informationen und Beratung bei akuten Problemen wie Konten- oder Gehaltspfändungen usw.
Insolvenzberatung
- Information und Hilfe zu Verbraucherinsolvenz
- Außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß Insolvenzordnung
- Behördlich zugelassen als geeignete Stelle gemäß Insolvenzordnung