Die Vertragspartner der Fortführungsvereinbarung (FFV LRV) haben sich darauf verständigt, für bestimmte Leistungstypen eine Differenzierung der Maßnahmenpauschale nach Leistungsberechtigtengruppen vorzunehmen. Dazu wurden Verfahrensregelungen getroffen, die in der Anlage 4 FFV LRV zu finden sind.
Als Differenzierungsinstrument wurden die drei Verfahren für jeweils unterschiedliche Leistungstypen vereinbart sind.