Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

UN-Behindertenrechtskonvention

Die Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgt das Ziel, behinderte Menschen als gleichwertige Bürger ihres jeweiligen Landes anzuerkennen und die Weichen dafür zu stellen, dass sie mit gleichen Rechten wie nichtbehinderte Menschen mitten in ihrer Gesellschaft leben können.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland am 26.03.2009 in Kraft getreten.