Arbeitskreis Betreuungsvereine
Der Arbeitskreis Betreuungsvereine besteht aktuell aus 13 Mitgliedsorganisationen, die als anerkannte Betreuungsvereine gem. § 1908 f BGB tätig sind. Betreuungsvereine führen professionelle rechtliche Betreuungen und unterstützen Familienangehörige und andere Personen, die rechtliche Betreuung leisten. Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlich, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Betreuer kann eine ehrenamtlich tätige Person, ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, ein selbständiger Berufsbetreuer oder ein Beschäftigter der zuständigen Betreuungsbehörde sein.