Unsere Fachberatung
Betreuungsvereine
Arbeitskreis Betreuungsvereine
Der Arbeitskreis Betreuungsvereine besteht aktuell aus 13 Mitgliedsorganisationen, die als anerkannte Betreuungsvereine gem. § 1908 f BGB tätig sind. Betreuungsvereine führen professionelle rechtliche Betreuungen und unterstützen Familienangehörige und andere Personen, die rechtliche Betreuung leisten. Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlich, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Betreuer kann eine ehrenamtlich tätige Person, ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, ein selbständiger Berufsbetreuer oder ein Beschäftigter der zuständigen Betreuungsbehörde sein.
Interessenvertretung gegenüber Politik und Behörden
Als Mitgliedsorganisation des Paritätischen erhalten Sie regelmäßig aktuelle Fachinformationen und können zugleich die Problemsituationen Ihrer Organisation einbringen. Der Arbeitskreis vertritt kompetent Ihre Interessen als Betreuungsverein gegenüber Politik, Behörden und Institutionen. Er bietet ein Netzwerk, in dem Sie sich mit Gleichgesinnten über strategische Schritte, Argumente und individuelle Erfahrungen austauschen können.
Der Arbeitskreis Betreuungsvereine setzt sich u.a. mit folgenden Themen auseinander:
- Finanzierung zur Absicherung des Führens von Betreuungen
- Fragen im Rahmen vereinsinterner Aufsichtspflichten bzw. Haftungsrisiken
- Umgang mit Aufsichtsbehörden und Gerichten