Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen soll die bereits seit langem eingeforderte "Große Lösung" umgesetzt werden und die Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe in einem "Inklusiven SGB VIII" zusammengeführt werden.
Doch neben diesem Vorhaben steht dem SGB VIII eine grundsätzliche Reformierung bevor. Und wie die bislang bekannt gewordenen Entwürfe zeigen, sind substantielle Veränderung für die Hilfen zur Erziehung und die freien Träger als Leistungserbringer zu erwarten.