Am 01.11.2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Es enthält neben Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Wesentlichen Änderungen des SGB VIII. Dieses Artikelgesetz bildet die Grundlage für eine Verteilung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mittels Quote, dem Königsteiner Schlüssel, auf alle Bundesländer.
Schullandheime und Bildungsstätten
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 UMF
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