Arbeitskreis Straffälligenhilfe
Zum Arbeitskreis Straffälligen- und Bewährungshilfe gehören aktuell 18 Mitgliedsorganisationen. Neben Anlaufstellen für Straffällige bieten die Einrichtungen zum Beispiel ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche nach § 10 JGG, ambulant betreutes Wohnen, sozialtherapeutische Wohngruppen für Haftentlassene, Täter-Opfer-Ausgleich sowie Projekte zum beruflichen (Wieder-)Einstieg straffällig gewordener Menschen an.
Kontinuierlicher Austausch mit der Fachpolitik
Als Mitglied im Paritätischen haben Sie die Chance, sich für Straffälligenhilfe noch effektiver zu engagieren. Im Arbeitskreis erhalten Sie regelmäßig Informationen aus erster Hand und profitieren von einem intensiven Fachaustausch. . Der Arbeitskreis versteht sich als politische Interessenvertretung – für die Belange straffälliger Menschen! Als Mitglied des Arbeitskreises sind Sie kontinuierlich mit den im Landtag vertretenen Fraktionen im Gespräch. Sie erarbeiten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern Stellungnahmen und Positionspapiere zu Kernthemen der Straffälligenhilfe. Auch Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen werden kontinuierlich durchgeführt.
Unsere jüngsten Themen:
- Änderungen von Gesetzeslagen
- Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe
- Finanzierung von Angeboten der Straffälligenhilfe
- Wohnraumproblematik für Haftentlassene