Soziallotterien bieten ihren Mitspielerinnen und Mitspielern sowohl die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, als auch mit dem Spieleinsatz etwas Gutes zu tun, da ein bestimmter Anteil der Einnahmen aus dem Losverkauf für die Förderung sozialer Vorhaben verwendet wird. Das Referat Finanzierung unterstützt Mitgliedsorganisationen bei der Beantragung von Fördermitteln aus verschiedenen Soziallotterien und Stiftungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung und Begleitung von Anträgen bei der Aktion Mensch (Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) sowie der Glücksspirale (Förderschwerpunkt: Maßnahmen zur Gewinnung Ehrenamtlicher, überregionale Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen).
Jede der genannten Förderorganisationen hat eigene Vergaberichtlinien, in denen sowohl die formellen als auch die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich festgelegt sind. Diese Förderrichtlinien sind laufend Änderungen unterworfen. Auch sind die Förderkriterien für die unterschiedlich gestalteten Arten der Förderung daraus nicht immer vollumfänglich ersichtlich. Das Referat Finanzierung informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Es berät Mitgliedsorganisationen dabei, die für ihre Vorhaben in Frage kommenden Förderungen zu ermitteln und unterstützt sie bei der form- und fristgerechten Antragstellung mit dem Ziel einer größtmöglichen Erfolgsaussicht. Bei konkreten Vorhaben, die durch die genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden, ist das Referat Finanzierung auch bei der Suche nach anderen Wegen der finanziellen Unterstützung behilflich.
Finanzhilfen für Mitgliedsorganisationen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachen e. V. kann direkt und über seine Kreisverbände Finanzhilfen, sog. Beihilfen, an seine Mitgliedsorganisationen vergeben.
Beihilfen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachen e.V. dienen der Unterstützung der Mitgliedsorganisationen. Sie sollen zur Fortentwicklung einer sozialen Infrastruktur in Niedersachsen dienen. Mit ihrer Hilfe sollen außergewöhnliche Belastungen abgefedert oder Projekte ermöglicht werden, die nicht Bestandteil der regulären Arbeit in der Organisation sind. Sie sind nicht für eine Dauerfinanzierung geeignet. Die Förderung durch den Paritätischen Niedersachsen kann nur nachrangig erfolgen. Dies bedeutet, dass Kosten, die durch andere Förderer abgedeckt sind, nicht gefördert werden können. Darüber hinaus dürfen die Kosten für die Anschaffung noch nicht entstanden sein, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Den Antrag auf eine Beihilfe muss bei dem zuständigen Kreisverband gestellt werden. Der Kreisverbandsrat kann den Antrag entscheiden oder an den Landesverband weiterleiten. Überregionale Mitgliedsorganisationen (z.B. Landesverbände) stellen ihren Antrag direkt an den Paritätischen Landesverband.
Eine Antragstellung ist mit unserem beschreibbaren Antragsformular möglich. Dieses können Sie hier herunterladen.
Die 2. Seite des Verwendungsnachweisformulars als beschreibbare PDF können Sie hier herunterladen.