Seit März 2019 bietet der Paritätische Niedersachsen seinen Mitgliedsorganisationen eine entgeltliche Dienstleistung an: Die Beratung und Unterstützung bei Leistungs- und Entgeltverhandlungen in der Erziehungshilfe (SGB VIII).
Vor dem Hintergrund der Bündelung von Personal und entsprechender Kompetenzen bei einigen Jugendämtern hat sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. entschlossen, seinen Mitgliedsorganisationen hier ein zusätzliches Angebot zu unterbreiten.
Das Ziel ist es, die Mitgliedsorganisationen in diesem Bereich in einer hohen Qualität zu unterstützen. Am besten schon bei der Vorbereitung der Leistungs- und Entgeltverhandlungen, damit mögliche Probleme und Schwierigkeiten bereits im Vorfeld erkannt werden und die Entgeltverhandlungen damit insgesamt konstruktiv und zügig verlaufen.
Das Angebot bezieht sich auf stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen. Der Umfang der Beratung und Unterstützung kann sehr unterschiedlich sein. Bei einem Check der Unterlagen auf Plausibilität versetzen wir uns hierbei beispielsweise in die Rolle eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe und bilden Ihren „Sparringpartner“, um ihr Angebot bestmöglich vorzubereiten. Auf Wunsch übernehmen wir auch die komplette Verhandlungsführung mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Prüfung der einzureichenden Unterlagen auf Plausibilität, u.a.
o Abgleich von Leistungsangebot und Entgeltkalkulation
o Überprüfung der Mindestpersonalberechnung
o Höhe der jeweiligen Kostenarten
- Begleitung bei der Erstellung der Kalkulation
- Klärung von betriebswirtschaftlichen Fragen
- Erstellung von erforderlichen Kalkulationsblätter
- Übernahme oder Begleitung der Verhandlungen
- Anonymer Vergleich von Entgelten mit anderen Leistungsanbietern
Die Beratungsleistungen sind entgeltlich (90,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. und ggf. Fahrtkosten).