Unser Serviceangebot

Referat Recht

Um soziale Arbeit leisten zu können, werden gute Ideen, Konzepte und finanzielle Mittel benötigt, aber auch rechtliche Kenntnisse. Als Anbieter von sozialen Dienstleistungen sind unsere Mitgliedsorganisationen zugleich Arbeitgeber, Empfänger öffentlicher Zuwendungen oder Mieter und stehen daher in einer Vielzahl von Rechtsverhältnissen mit unterschiedlichen Personen, Behörden und gewerblichen Vertragspartnern. Sie müssen die sozialrechtlichen Ansprüche der Menschen, die sie betreuen, genauso kennen wie die Rechte und Pflichten von Vereinsvorständen oder Geschäftsführer*innen einer GmbH. Allerdings sind Gesetze, Verordnungen oder Vertragstexte nicht immer leicht zu verstehen und erfordern regelmäßig eine Beratung durch Expert*innen. Auch die aktuelle Rechtsprechung spielt in vielen Bereichen – insbesondere im Arbeitsrecht – eine zentrale Rolle und muss bei der Rechtsanwendung berücksichtigt werden.

Je nach individueller Situation und Anliegen kann sich dabei ein sehr unterschiedlicher Beratungsbedarf ergeben. Hierfür bedarf es nicht immer der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei allgemeinen juristischen Fragestellungen. In einer persönlichen Beratung können viele rechtliche Fragen geklärt und verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte sind:

•  Arbeitsrecht für Arbeitgeber (insbesondere Begründung, Durchführung und
    Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Umgang mit kranken Arbeitnehmenden,
    Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beteiligung des Betriebsrates)

•   Allgemeines Zivilrecht (insbesondere hinsichtlich von Mietverträgen, Verträgen nach
     dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Dienstleistungsverträgen und weiteren
     Schuldverhältnissen, Sorgerecht, Akteneinsichtsrecht)

•   Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht (insbesondere zu Vereinsstrukturen,
     Haftungsrecht, Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen,
     Verein als Arbeitgeber, Ehrenamt, Zuwendungsbestätigungen, Gestaltung und
     Überarbeitung von Satzungen)

Bei einfachen Sachverhalten ist die Beratung für unsere Mitgliedsorganisation kostenfrei. 

Umfangreiche Beratungen, Vertragsüberprüfungen und -gestaltungen sowie konkrete Einzelfallberatungen erfolgen in der Regel entgeltlich (95,00 Euro je angefangene Stunde zzgl. MwSt.) nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung.

Um Sie jederzeit fachlich gutberaten und unterstützen zu können, kann es erforderlich sein, dass wir Anfragen nach kostenpflichtigen Beratungen und Anfragen zu rechtlichen Themengebieten, die außerhalb unserer Beratungsschwerpunkte liegen, ablehnen müssen.

Senden Sie uns gerne eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns bei einfachen Sachverhalten telefonisch. Ihre Anfragen werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen beantwortet.

Julia Joswig

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.

Gandhistraße 5a

30559 Hannover

0157 80609953

0511 5 24 86-333

Iris Meyer

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.

Gandhistraße 5a

30559 Hannover

0511 5 24 86-362

0511 5 24 86-333