Um soziale Arbeit leisten zu können, benötigt man nicht nur gute Ideen, Konzepte und finanzielle Mittel, sondern auch rechtliche Kenntnisse. Als Anbieter von sozialen Dienstleistungen sind unsere Mitgliedsorganisationen zugleich Arbeitgeber, Empfänger öffentlicher Zuwendungen oder Mieter und stehen daher in einer Vielzahl von Rechtsverhältnissen mit unterschiedlichen Personen, Behörden und gewerblichen Vertragspartnern. Sie müssen die sozialrechtlichen Ansprüche der Menschen, die sie betreuen, genauso kennen wie die Rechte und Pflichten von Vereinsvorständen oder Geschäftsführer*innen einer GmbH. Allerdings sind Gesetze, Verordnungen oder Vertragstexte nicht immer leicht zu verstehen und erfordern regelmäßig eine Beratung durch Expert*innen. Auch die aktuelle Rechtsprechung spielt in vielen Bereichen – insbesondere im Arbeitsrecht – eine zentrale Rolle und muss bei der Rechtsanwendung berücksichtigt werden.
Das Referat „Recht“ bietet unseren Mitgliedsorganisationen Beratung und Unterstützung in fast allen Rechtsbereichen an. Je nach individueller Situation und Anliegen der Träger kann sich dabei ein sehr unterschiedlicher Beratungsbedarf ergeben. In einem persönlichen Gespräch können viele rechtliche Fragen direkt geklärt oder verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Auch eine längerfristige Begleitung kann sich daraus ergeben, beispielsweise bei betrieblichen Veränderungsprozessen oder in Rechtsstreitigkeiten.
Umfänglichere Beratungen erfolgen entgeltlich (95,00 Euro pro angefangener Stunde zzgl. MwSt.) nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung.
Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen
• Arbeitsrecht (z. B. Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Beteiligung des Betriebsrates)
• Allgemeines Vertragsrecht (z. B. Fragen im Zusammenhang mit Mietverträgen und Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz)
• Vereinsrecht (z. B. Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen, Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Mitgliederversammlungen)