Grundlage für die Aufnahme neuer Mitglieder ist unsere Satzung. Hiernach kann jede sozialtätige Organisation in Niedersachsen Mitglied werden, wenn sie als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt ist, der wohlfahrtspflegerische Aspekt im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten steht und sie keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört sowie die Ziele unserer Satzung anerkennt.
Wie läuft das Aufnahmeverfahren?
Ob eine Organisation als Mitglied aufgenommen wird, entscheidet unser Vorstand des Paritätischen Niedersachsens. Dabei stützt er sich auf die Stellungnahmen des zuständigen Kreisverbandes und Fachreferats sowie der eingereichten Unterlagen. Zusätzlich prüft der Paritätische Gesamtverband die Satzung der Organisation nach den Paritätischen Grundsätzen.
Wenn Ihre Organisation an einer Mitgliedschaft interessiert ist, können Sie sich an unsere Mitgliederbetreuung im Landesverband oder an den Kreisverband vor Ort wenden. Sehr gerne führen wir mit Ihnen ein unverbindliches Kennenlerngespräch.