Und was kostet die Mitgliedschaft im Paritätischen Niedersachsen?
Grundlage für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung am 17.04.2012 beschlossen wurde. Die Mitgliedsbeiträge werden immer für ein Kalenderjahr erhoben.
Jede rechtlich selbständige Organisation, d. h. auch Tochtergesellschaften, müssen einen eigenen Mitgliedsbeitrag entrichten.
Der Mitgliedsbeitrag wird auf Basis der Brutto-Personalkostenaufwendungen des letzten Jahres der Organisation berechnet.
Der Beitragssatz besteht aus einem Grundbetrag und einem Aufstockungsbetrag. Der Aufstockungsbetrag beträgt 0,4% der Brutto-Personalkostenaufwendungen. Unser Beitragssatz ist durch einen Höchstbeitrag begrenzt.
Der Grundbetrag sowie der Höchstbeitrag erhöhen sich jährlich entsprechend dem Preisindex für die Lebenshaltung zum Stichtag 01.11. des Vorjahres.
Eine Reduzierung des Grundbeitrages auf bis zu 95,-€ ist in begründeten Fällen auf Antrag möglich. In 2024 liegt der Grundbeitrag bei 530,00€ und der Höchstbeitrag bei 9575,00€.