Seit Inkrafttreten des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, kurz Hinweisgeberschutzgesetz, am 01.07.2023 sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. ist hierzu verpflichtet.
Der Hinweisgeberkanal soll es Mitarbeitenden und anderen Personen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, ermöglichen, Verstöße gegen bestimmte Vorschriften zu melden. Die Hinweisgebenden sind durch das Gesetz vor Repressionen durch den Arbeitgeber geschützt.
► Der Hinweisgeberkanal des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e. V. kann über folgenden Link erreicht werden: https://kanzlei-leu.de/hinweisgeberkanal-der-paritaetische-niedersachsen/
► Vor dem Ausfüllen des Formulars sollten sich Hinweisgeber unbedingt das Handbuch zur richtigen Nutzung des Hinweisgeberkanals durchlesen: Handbuch PDF zum Download
► Die Datenschutzerklärung zur Nutzung des Hinweisgeberkanals kann hier eingesehen werden: Datenschutzerklärung PDF zum Download