Bitte beachten: Für die Selbsthilfe in Niedersachsen steht seit November 2016 ein neues Serviceangebot zur Verfügung. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de eine gemeinsame Internetseite eingerichtet. Hier finden Sie viele Informationen, sowie alle aktuellen Antragsformulare und die jeweiligen Ansprechpartner.
Was?
In Abgrenzung zur Gemeinschafts-(Pauschal)förderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.
Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.
Wie?
Für eine Projektförderung, die unabhängig von der Pauschalförderung und zusätzlich möglich ist, müssen Sie Anträge an die Krankenkassen Ihrer Wahl stellen.
Wichtig ist, dass Projekte erst durchgeführt werden, wenn sie bei der fördernden Krankenkasse auch bewilligt worden sind. Anträge für die Projektförderung finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de.