Antragsberechtigt ist jede Selbsthilfegruppe, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Landkreis Peine hat. Die Gewährung einer finanziellen Bezuschussung oder Förderung ist unabhängig von der Organisationsform der Gruppe und der organisatorischen Einbindung in einen Landes- oder Bundesverband. Bedingung für eine Förderung über den Selbsthilfefond ist, dass die Selbsthilfegruppen bisher keine weitere kommunale Förderung erhält.
Als Selbsthilfegruppe im Sinne dieser Richtlinie ist jede Gruppe anzusehen, die mindestens folgende Kriterien erfüllt:
Die Gruppe muss auf Dauer eingerichtet sein und einen bestehenden Bedarf im sozialen oder gesundheitlichen Bereich durch das Anbieten konkreter Lebenshilfe abdecken.
Die Gruppe muss grundsätzlich allen Personen offen stehen, die der entsprechenden Zielgruppe angehören.
Die Gruppe darf in ihren Zielen und in ihrer Arbeit nicht gewinnorientiert sein.
Die Gruppe muss parteipolitisch und konfessionell neutral sein und über eine demokratische Arbeits- und Organisationsstruktur verfügen.
Die Gruppe muss sich grundsätzlich selbst in angemessener Form durch das Beibringen von Eigenmitteln an dem zu fördernden Projekt beteiligen. Die Eigenmittel können in finanzieller Form oder durch eigene, ehrenamtliche Tätigkeit der Gruppenmitglieder eingebracht werden.
Die Gruppe muss gewährleisten, dass der Zuschuss oder die Förderung ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wird.
Es können nur solche Maßnahmen bezuschusst werden, die nicht bereits durch andere Institutionen oder öffentliche Stellen abgedeckt werden (z.B. Krankenkassen, Stiftungen u.a.) (z.B. Kranken-/Pflegekassen, Stiftungen).