Der Verbandsrat ist das Aufsichtsorgan des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. und beschließt die grundsätzlichen verbandspolitischen Aussagen. Er besteht aus zwölf gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsorganisationen. Er berät den hauptamtlichen Vorstand, ist für die Beschlussfassungen der Wirtschafts-, Stellen- und Investitionspläne zuständig und stellt die Jahresabschlüsse fest.
Darüber hinaus befassen sich die Mitglieder des Verbandsrats in ordentlichen Sitzungen mit aktuellen Themen (zum Beispiel Umgang mit Rechtspopulismus oder Fachkräftemangel in sozialen Berufen) und treten auf repräsentativen Terminen für die Belange des Paritätischen ein.