Der Verbandsrat

Verbandsratswahl 2025

Am 21. November 2025 findet die 40. Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. statt. Turnusgemäß wird auf dieser Mitgliederversammlung der Verbandsrat des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. neu gewählt. Zur Vorbereitung dieser Wahl fordert der Wahlausschuss die Mitgliedsorganisationen, Fachbereiche und Kreisverbandsversammlungen auf, bis zum 21. Juli 2025 (Eingang in der Geschäftsstelle des Landesverbandes) Kandidatinnen und Kandidaten zu nominieren. 

Einzelheiten zum Verfahren sind der Wahlausschreibung und den gültigen Regelwerken des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V. zu entnehmen. Sie finden alle hierfür relevanten Dokumente in der rechten Spalte dieser Seite zum Download.

Hier ein kleiner Überblick über die Arbeit und Zusammensetzung des Gremiums:
 

Welche Aufgaben hat der Verbandsrat?

Der Verbandsrat nimmt vor allem Aufgaben eines Aufsichtsratsgremiums wahr: Er beruft, berät und entlastet den hauptamtlichen Vorstand, stellt die Jahresabschlüsse fest und beschließt die vom Vorstand vorgelegte Wirtschaftsplanung.

Zusätzlich beschließt der Verbandsrat grundsätzliche verbandspolitische Positionierungen und prägt damit die inhaltliche Arbeit des Spitzenverbandes.

Teilweise gehören auch Repräsentationsaufgaben zu den Aufgaben des Verbandsrats.

Wer bildet den Verbandsrat?

Der Verbandsrat besteht aus zwölf Personen; je zur Hälfte weibliche und männliche Mitglieder. Der Verbandsrat wird für die Dauer von vier Jahren gewählt und wählt wiederum aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter, die im jährlichen Wechsel den Vorsitz des Verbandsrats übernehmen.

Wer kann für den Verbandsrat nominiert werden?

Fachbereichsversammlungen, Kreisverbandsversammlungen und alle Mitgliedsorganisationen können Kandidatinnen und Kandidaten nominieren, die in keinem bezahlten Beschäftigungsverhältnis zum Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. stehen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten über sozialpolitische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse verfügen und in der Lage sein, eine Bilanz zu lesen sowie einen Wirtschaftsplan zumindest unter Plausibilitätsgesichtspunkten prüfen zu können. 

Wie wird nominiert?

Erfüllt eine mögliche Kandidatin/ein möglicher Kandidat die Voraussetzungen und hat das nominierende Gremium oder die nominierende Mitgliedsorganisation positiv über die Nominierung entschieden, kann der jeweilige Fachbereich, die Kreisverbandsversammlung oder die Mitgliedsorganisation die Nominierung schriftlich auf dem zugehörigen Formular bis zum 21. Juli 2025 (spätester Eingangstermin – bei postalischer Zustellung gilt der Posteingangsstempel) einreichen. 

Wer füllt die Nominierung aus?

Da auf der Nominierung auch die persönliche Motivation der Kandidatin/des Kandidaten eine Rolle spielt, macht es in der Praxis sicher Sinn, das Formular durch die Kandidatin/den Kandidaten selbst ausfüllen zu lassen. Allerdings muss die Unterschrift auf der Nominierung durch eine für das nominierende Gremium oder die nominierende Mitgliedsorganisation vertretungsberechtigte Person erfolgen. 

Wie wird die Nominierung versandt?

Wir empfehlen, die Nominierung mit dem eingescannten Nominierungsformular per E-Mail an verbandsratswahl@paritaetischer.de zu senden, da auch ein Foto in druckbarer Qualität mit eingesendet werden soll und so die größte Kontrolle über den Eingangszeitpunkt im Landesverband sichergestellt werden kann. 

Die Nominierung ist alternativ auch postalisch an den Wahlausschuss, Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., Gandhistraße 5A, 30559 Hannover oder per Fax an 0511 52486-333 möglich, wenn das Foto separat per Mail versendet wird.

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