Maren Campe
Fachberaterin Behindertenhilfe und Soziale Psychiatrie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Die Verpflichtung, Schutzkonzepte vor Gewalt vorzuhalten, besteht für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (§ 37 a SGB IX) und der Kinder- und Jugendhilfe (§ 45 SGB VIII) seit dem Jahr 2021. In anderen Bereichen ist die Erstellung (noch) freiwillig, aber auch schon ein großes Thema.
Viele paritätische Mitgliedsorganisationen befinden sich daher im Prozess, die erstellten Schutzkonzepte zu implementieren bzw. zu überprüfen.
Hierbei tauchen immer wieder Fragen auf
z.B. Überprüfungsmodi,
Einbezug der (neuen) MA bzw. Betroffenen,
denen wir ein Forum bieten möchten.
Diese Veranstaltung ist keine Fortbildung, sondern soll den Organisationen die Möglichkeit bieten, die eigenen Fragen, Erfahrungen etc. mit anderen zu teilen und davon zu profitieren.
Die Fachberater*innen der Fachbereiche Teilhabe, Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder und Erziehungshilfe stehen hierzu zur Verfügung. Übersenden Sie uns gern schon vorab Themen, die Sie in diesem Zusammenhang beschäftigen.
Fachberaterin Behindertenhilfe und Soziale Psychiatrie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Fachberaterin Erziehungshilfe / Schullandheime und Bildungsstätten beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Fachberaterin Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder beim Paritätischen Niedersachsen
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