Ilka Maserkopf
Fachberaterin Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder beim Paritätischen Niedersachsen
Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen und sich wertgeschätzt und (selbst-) wirksam fühlen, sind besser vor Gefährdungen geschützt. Diesen Gedanken greift auch das Bundeskinderschutzgesetz auf. Es gibt vor, dass Kindern in Kindertageseinrichtungen transparente und verlässliche Beteiligungsrechte und Beschwerderechte einzuräumen sind.
Aber was ist eigentlich darunter in der Praxis konkret zu verstehen? Was ist eine „Beschwerde“ in diesem Zusammenhang? Um welche Partizipationsrechte geht es und wo sind Grenzen? Wie kann mit Beschwerden und Beteiligungsrechten der Kinder umgegangen und wie ein entsprechendes Verfahren konzeptionell verankert werden?
Diesen Fragen werden wir uns im Vortrag und der anschließenden Diskussion nähern.
Fachberaterin Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder beim Paritätischen Niedersachsen
Verband ev. Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein
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