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PM 16/20 v. 11.06.2020
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. schließt sich der Forderung an, den Begriff ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz zu streichen. „Es gibt keine verschiedenen Menschenrassen. Das ist längst wissenschaftlich belegt “, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen. „Der Begriff ‚Rasse‘ dient aber immer wieder dazu, künstliche Unterschiedlichkeit zwischen Menschen zu begründen und Privilegien zu rechtfertigen. Es ist also folgerichtig, dass unser Grundgesetz künftig ohne den Rassebegriff auskommen sollte.“
Im Anti-Diskriminierungsartikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes könnte stattdessen die Rede von ‚ethnischer Herkunft‘ sein, schlägt der Paritätische vor. „Dadurch wird ausreichend klar, dass niemand aufgrund seines ethnokulturellen Hintergrunds benachteiligt werden darf, ohne den überkommenen und diskriminierenden Begriff der Rasse weiterhin zu benutzen. Es ist wichtig, dass auch im Verfassungskontext eine neue Sensibilität Ausdruck findet, die die schwierige Situation von POC anerkennt und Erfahrungen mit Rassismus wahrnimmt. „Wir kennen den Einsatz des Rassenbegriffs aus den Hetzreden rechtsextremer Demagog*innen. Daher ist es ein wichtiges Zeichen, dass er im Grundgesetz nicht vorkommt.“
Zum Hintergrund:
Im Zuge der vielen antirassistischen Proteste nach dem Mord an dem Afroamerikaner George Floyd haben mehrere deutsche Politikerinnen und Politiker aus verschiedenen Parteien gefordert, den Begriff ‚Rasse‘ aus Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes zu streichen.