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PMS 14/18 v. 07.03.2018
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. fordert die Landesregierung Niedersachsen auf, endlich die richtigen Weichen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu stellen. Bislang hat die Landesregierung die längst überfällige Entscheidung zur zukünftigen Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung immer wieder verschoben. Ohne diese Entscheidung können jedoch die nächsten Umsetzungsschritte des Bundesteilhabegesetzes nicht vollzogen werden. „Das Bundesteilhabegesetz sieht klare Fristen für die Umsetzung der Teilhabe vor. Die Hausaufgaben müssen jetzt gemacht werden“, stellt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen, fest. Sie verweist darauf, dass Niedersachsen dem Zeitplan schon so weit hinterherhinkt, dass die Frage der Rechtskonformität im Raum steht: „Die Vorschrift im neuen SGB IX, nach der die Länder die für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständigen Träger der Eingliederungshilfe selbst bestimmen, ist schließlich schon zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Diese Verpflichtung wird bisher nicht wahrgenommen, obwohl die Umsetzung zwingend bis Ende 2019 erfolgt sein muss, damit kein rechtsfreier Raum entsteht.“
Den Vorschlag des Niedersächsischen Sozialministeriums, zukünftig als Kriterium für die Zuständigkeit der Kommunen oder des Landes das Alter der betroffenen Menschen anzulegen, begrüßt der Paritätische Niedersachsen. Dies würde bedeuten, dass die Kommune vor Ort für Kinder und Jugendliche zuständig ist und die Zuständigkeit für die Erwachsenen beim Land liegt. Der Paritätische Niedersachsen begrüßt diesen Vorschlag auch, weil damit die Schnittstellenproblematik insbesondere bei Kindern und Jugendlichen vermieden wird. Gleichzeitig sind jedoch Städte und Landkreise aufgefordert, sich auf gemeinsame und bereits bewährte Qualitätsstandards für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zu einigen.
„Eine weitere Verzögerung der Entscheidung durch die Landesregierung ist für die Menschen mit Behinderung nicht tragbar“, sagt Birgit Eckhardt. Die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen erwarten echte Teilhabe und dazu gehört die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. „Andere Bundesländer sind da schon viel weiter, sie haben die Entscheidungen getroffen und können sich mit der konkreten Ausgestaltung des weiteren Verfahrens befassen“, sagt Birgit Eckhardt.
„Streitigkeiten zwischen Land und Kommunen in Bezug auf die Finanzierung des Umsetzungsprozesses dürfen nicht zum Nachteil für Menschen mit Behinderung werden. Die Landesregierung muss die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen und aktiv den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetztes weiter vorantreiben!“ fordert Birgit Eckhardt abschließend.