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Presseartikel

Covid-19 / Corona-Virus: Allgemeine Schutzmaßnahmen

| Aktuelles, Mitteilung

Informationen des Paritätischen Gesamtverbands für Privatpersonen, Öffentlichkeit und Einrichtungen des Gesundheitswesens

NEU: Allgemeinverfügung „Soziale Kontakte beschränken“ (siehe Downloads auf dieser Seite)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der zunehmenden Erkrankungsfälle mit Covid-19 / Corona-Virus in Deutschland hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu eine Task Force eingerichtet und sich ad hoc mit Vertreter*innen der Länder sowie der Ärzteschaft, der Apotheker*innen, der Krankenhäuser, des GKV-SV, des Deutschen Pflegerats sowie der Pflegeeinrichtungen getroffen. Ziel des Treffens war es, Vorkehrungen für einen möglichen Ernstfall zu treffen sowie die Einrichtungen des Gesundheitswesens möglichst breit und einheitlich über Gefahren sowie Schutzmaßnahmen zu informieren. Als besonders betroffen wurden stationäre Pflegeeinrichtungen auf Grund ihrer i. d. R. multimorbiden Klientel eingeschätzt. Aber auch andere Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Personengruppen versorgt werden, sollten über wirksame Schutzmaßnahmen Bescheid wissen. Daher sind die nachfolgenden Informationen grundsätzlich auch für alle stationären und ambulanten Bereiche in der Pflege, der Behindertenhilfe, der Psychiatrie, der Jugendhilfe und der Suchthilfe relevant.     

Die beteiligten Verbände und Organisationen werden gebeten, ihre Mitglieder über allgemeine Schutzmaßnahmen zu informieren:

Allgemeine Schutzmaßnahmen gelten sowohl für Privatpersonen und Öffentlichkeit, wie auch in Betrieben, Einrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften etc. Informationen in Form von Postervorlagen zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zum Aushang finden Sie im Anhang dieser Seite, wie auch zu allgemeinen Fragen zu Covid-19 und Hinweise an Reisende aus China und Italien. Weitere Informationsmaterialien sind in Arbeit.

Informationen sind auch auf den Internetseiten des BMG, des Robert Koch Instituts sowie der BzGA verfügbar. Da die Internetseiten jedoch temporär überlastet sind, auf dieser Seite auch einige Seiteninhalte als Dateien beigefügt. Weitere Informationen sollen perspektivisch zur Verfügung gestellt. Wir werden aktuell informieren.

Testung auf Covid-19:

Personen, die den Verdacht haben, an Covid-19 erkrankt zu sein, sei es Zuhause oder in Einrichtungen (z.B. der Altenhilfe) werden gebeten, zunächst telefonisch zu einem Arzt oder einer Ärztin Kontakt aufzunehmen (und nicht die Praxen, die Ambulanzen oder Notaufnahmen von Kliniken aufzusuchen) um den Verdacht abzuklären und dann gemeinsam mit dem/der Arzt/Ärztin die nächsten Schritte abzuklären. Es geht darum Infektionsketten unterbrechen und infizierte Patienten zu isolieren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird über die Telefonnummer 116 117 (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes) dazu eine Hotline schalten, in der sowohl allgemeine Informationen als auch eine persönliche Beratung möglich sein werden. Die KBV wird die Informationen bundesweit und tagesaktuell zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden das BMG als auch der GKV-SV telefonische Hotlines schalten, die Informieren und beraten (Informationen hierzu folgen). Zwischen BMG, GKV-SV und KBV wird geregelt, dass die Testung durch die Krankenkassen auch bei Zweifelsfällen bezahlt wird, damit ein großzügigeres Testen möglich ist.

Umgang mit dem Thema „Covid-19“:

Im Normalfall reichen einfache hygienische Schutzmaßnahmen, wie in den Postern im Anhang dargestellt, aus. Im Ernstfall, d. h.  wenn Verdachtsfälle vor Ort bekannt werden, ist auf die Anweisungen der Gesundheitsämter vor Ort sowie der örtlichen Behörden zu achten. Wir gehen davon aus, dass Sie in den kommenden Tagen auch von diesen Stellen weitere Informationen und ggf. Anweisungen erhalten werden. In jedem Fall ist den Ämtern Folge zu leisten. Sie können z.B. einen Besucherstopp in Einrichtungen anordnen.

Vorbereitung auf den Ernstfall

Für den Ernstfall sind der Nationale Pandemieplan (s. Anhang) und die Pandemiepläne der Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind bestimmte Einrichtungsarten, wie Krankhäuser und Pflegeheime, verpflichtet eigene (betriebliche) Pandemiepläne vorzuhalten und im Ernstfall umzusetzen.

Ein betrieblicher Pandemieplan beinhaltet z.B. folgende Punkte:

  • Festlegung der Zusammensetzung eines verantwortlichen Gremiums
  • Festlegung des Personalmanagements im Pandemiefall
  • Organisation des Expositionsschutzes für die Mitarbeiter/Innen
  • Fortbildung und Schulung des Personals bezüglich des Managements bei einer Pandemie
  • Organisation der medizinischen/ pflegerischen Versorgung
  • Organisation der Absonderung erkrankter Heimbewohner
  • Sicherung der jährlichen (regulären) Influenza-Schutzimpfung, ggf. Impfung mit Pandemie-Impfstoff.

Der Nationale Pandemieplan enthält dazu einerseits eine Planungshilfe für die medizinischen Bereiche (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie den Rettungsdienst im Anhang 1 zu Kapitel 5 S. 51 ff.). Andererseits werden im Anhang 1 zu Kapitel 8, S. 67 ff. Aussagen zur Pandemieplanung in Unternehmen, Verwaltung und anderen nicht medizinischen Bereichen gemacht. Diese betrieblichen Maßnahmen sind Aufgabe aller Einrichtungen und Dienste.

Uns liegt zwischenzeitlich eine Handreichung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes vor, die zusätzliche Maßnahmen z.B. auch für ambulante Pflegedienste empfiehlt und die das pflegende/betreuende Personal betrifft. Dabei geht es um die Empfehlung, in den Einrichtungen eine Kriseninterventionsgruppe zu organisieren, die aus Personen mit hygienischem Sachverstand (z.B. Hygienebeauftragte) und Entscheidungsträgern (PDL, Heimleitung etc.) zusammengesetzt ist, die die jeweilige Sachlage vor Ort einschätzen und eine Gefährdungsbeurteilung und eine sachgerechte Ableitung von Interventionsmaßnahmen vornehmen kann. Eine Unterweisung des Personals explizit zu diesem Thema wird ebenfalls empfohlen. Bitte beachten Sie dazu die amtlichen Informationen vor Ort.   

Gleiches kann für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Psychiatrie, Jugendhilfe und  Suchthilfe vorgesehen werden. Bitte achten Sie ebenfalls auf die amtlichen Informationen vor Ort. Für eine allgemeine betriebliche Pandemieplanung gibt es eine Handreichung mit 10 Tipps der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) u.a., die jede Einrichtung befähigt, dies umzusetzen. Die Handreichung liegt hier als Anhang bei.     

Wir würden uns freuen, wenn wir über Umsetzungen des Pandemieplans in den Einrichtungen Rückmeldungen sowie entsprechende Pandemiepläne als Muster erhalten würden, die wir ggf. den Verbänden und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege beispielhaft austauschen und zur Verfügung stellen dürfen.

Schutzmaßnahmen:

Schutzausrüstungen sowie Desinfektionsmaterialien sind derzeit bundesweit ausreichend vorhanden. Erhebliche Engpässe, die sich auch kurzfristig nicht beseitigen lassen, gibt es bei einfachen Mundschutzmasken. Das BMG ist dabei diese Fragestellungen, Probleme sowie mögliche Engpässe zu lösen und ist mit Herstellern, der EU u. a. in Kontakt.

Wie geht es weiter:

Mit dem BMG ist verabredet, dass wir regelmäßig weitere Informationen zur Entwicklungen zu Covid-19 und weitere Informationsmaterialien erhalten sowie im Ernstfall tagesaktuell über den Sachstand informiert werden, um ggf. entsprechend schnell handeln zu können. Bei Bedarf finden weitere Treffen oder ggf. Telefonkonferenzen statt.

Gleichfalls würden wir uns freuen, wenn wir aktuelle Informationen zur Sachlage und möglichen Problemen vor Ort erhalten, die wir dem BMG weiterleiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Hagelskamp                Thorsten Mittag
Bereichsleiter                           Referent Altenhilfe und Pflege

Weitere Informationsquellen:
www.rki.de
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.bgw-online.de

Hinweise für die Bevölkerung:
www.wir-gegen-viren.de
www.bbk.bund.de