Dringende Bitte um Beteiligung
Sehr geehrte Mitglieder des Arbeitskreis Betreuungsvereine,
inzwischen werden Sie alle den 1. Richtlinienentwurf für die Querschnittsförderung ab 2020 und auch das Schreiben der LAG FW dazu erhalten haben.
Ich möchte Sie auf diesem Weg noch einmal ausdrücklich darum bitten, mir eine Rückmeldung dazu zu geben und auch die vom MJ gewünschten Zahlen mitzuteilen (sofern bisher noch nicht geschehen).
Mir ist bewusst, dass jetzt in den Sommerferien viele von Ihnen sich einige Zeit innerhalb der gesetzten Stellungnahmefrist im Urlaub befinden. Dennoch ist es wichtig, dass sich möglichst viele Betreuungsvereine in die Diskussion einbringen, damit ihre Sichtweise, Kritik und ihre Anregungen in den weiteren Entwicklungsprozess eingebracht werden können.
Das erste Mal seit dem Beginn der Querschnittsförderung wird die Förderrichtlinie in einem transparenten Verfahren erarbeitet, in dem die Betreuungsvereine von Anfang an mit einbezogen werden. Die damit verbundenen Chancen sollten nach Möglichkeit von allen Betreuungsvereinen ergriffen werden.
Aus einigen in letzter Zeit geführten Gesprächen weiß ich, dass viele Vereine verunsichert oder sogar verärgert sind, weil in dem 1. Richtlinienentwurf die (anteilige) Grundförderung vom Umfang der tatsächlich geleisteten Querschnittsarbeit abhängig gemacht werden soll. Ich möchte deshalb dazu kurz etwas erläutern. Keinem der Teilnehmenden an den beiden Sitzungen der AG "Neue Förderrichtlinie" war bis dahin bewusst, wie die bisherige Förderrichtlinie von der früheren Landesbetreuungsstelle tatsächlich gehandhabt wurde. Ich jedenfalls bin davon ausgegangen, dass nur die Betreuungsvereine die volle Grundförderung erhalten, die mit einer vollen Stelle oder mehreren Teilzeitstellen im Umfang von zusammen einer Vollzeitstelle ganz überwiegend Querschnittsarbeit leisten, und bei einem geringeren Anteil der ganz überwiegenden Querschnittsarbeit die Förderung auch nur anteilig gezahlt wird. Ähnlich ist es vermutlich den Vertretern des MJ gegangen und auch den Mitarbeiterinnen des OLG Oldenburg. Ich habe jedenfalls nicht den Eindruck, dass "böser Wille" dahinter steckt und die bisherige Zusammenarbeit in der AG als sehr transparent und konstruktiv erlebt.
In der 3. Sitzung der AG "Neue Förderrichtlinie" wird es also auch darum gehen, die neuen Erkenntnisse über die bisherige Handhabung mit einzubeziehen. Die Grundlage dafür sind Ihre Rückmeldungen.
Ziel bei der Entwicklung der neuen Förderrichtlinie ist, die jetzt in doppelter Höhe vorhandenen Haushaltsmittel gerecht auf die Betreuungsvereine zu verteilen. Jeder Betreuungsverein hat die Gelegenheit mitzuteilen, wie aus seiner Sicht eine solche Verteilung vorgenommen werden sollte.
Sicherlich ist die zukünftige Förderrichtlinie nicht das einzige aktuelle Thema im Zusammenhang mit der Querschnittsförderung, sondern auch die aktuelle Prüfung der Verwendungsnachweise für 2018 und die Anwendung der Förderrichtlinie 2019. Hier muss das Ziel sein, eine Übergangslösung zu finden. Dafür wäre es hilfreich, wenn Sie mich über Mitteilungen des OLG Oldenburg informieren.
Gerne können wir auch telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christiane Schumacher
Referat Recht
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