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Empfehlung der Ausbildungsallianz zu Ausgleichszahlungen in Kooperationsverträgen nach § 8 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

| Pflege, Fachinformationen

Verteiler
Pflege ambulant, teil- und stationär


Inhalt:

1) Allgemeine Hinweise stationär
2) Empfehlung der Ausbildungsallianz zu Ausgleichszahlungen in Kooperationsverträgen nach § 8 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
3) Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung + Web-Plakat neue Kampage Pflegeausbildung
4) Niedersachsen: Problem Anerkennung Ausbildung nach den PflBG

5) Umsatzsteuerliche Bewertung

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhalten Sie wieder einige Aktualisierungen zum Thema Ausbildung.

1)allgemeine Hinweise stationär

Weitere Unterlagen hierzu sind auf Ebene der Verbände in Abstimmung und werden voraussichtlich im März für den stationären Bereich veröffentlicht (z. B. Empfehlung zu sonstigen Personalschlüsseln). Zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage sind die Bescheide immer noch nicht da, hier wird per Schreiben der Zeitrahmen daher angepasst und von 9 auf 8 Monate runtergesetzt werden, um die Umsetzung für Einrichtungen zu ermöglichen (Schreiben folgt).

Verhandelt werden kann/soll laut PuG bereits mit der Musterkalkulation der vom PSK 20.11.19 (siehe unsere Nachricht vom 5. Dezember 2019)

    Anlage 8 - Modifziertes Kalkulationsschema  für bestehende Einrichtungen -Version 1.9E.xlsx 

Eine Spitzabrechnung erfolgt dann ein Jahr später bei neuer Verhandlung, dazu wird ein neues Blatt Anlage A5, mit den verschiedenen/möglichen Fallkonstellationen erstellt werden. Nachträge können so integriert werden, Anlage A2 verweist dann zukünftig auf Anlage A5 (auch diese Vorlage folgt sobald freigegeben).

2) Empfehlung der Ausbildungsallianz zu Ausgleichszahlungen in Kooperationsverträgen nach § 8 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

In Bezug auf die vorliegende Empfehlung zu Ausgleichszahlungen in Kooperationsverträgen nach § 8 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) haben sich die Leistungserbringerverbände Pflege NDS verständigt, ein gleichlautendes Hinweisschreiben an die Mitgliedsorganisationen zu versenden, um die Punkte, die in den Verhandlungen innerhalb der Ausbildungsallianz nicht durchgesetzt werden konnten, auf Ortsebene zu manifestieren. In den beigefügten Dateien finden Sie daher jetzt die entscheidenden Aspekte zu:

 

o  Referenzwerte für Organisation der Praxiseinsätze und Praxisanleitung an externen Lernorten über alle Bereiche

o  Öffnungsklausel für eine Abweichung von der Empfehlung zu der Schulpauschale in Bezug auf den Leistungsumfang und in besonders zu begründenden Einzelfällen auch von der Höhe der Pauschale

o  Rückzahlungsoption bei Ausbildungsabbruch

o  Gewichtung der Einsätze insbesondere im ambulanten Bereich als auch in den Bereichen in denen Engpässe bestehen

o  Eine Regelung zur Steigerung der Referenzwerte

Anlage 1 - Referenzwerte_Ausbildungsallianz

Anlage 2 - Verbandsinfo zu den Referenzwerten

3) Web-Plakat neue Kampage Pflegeausbildung und Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung

Zum Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung liegen aus den Ländern noch keine Zahlen vor.  Der BV Kinderkrankenpflege berichtet, dass es nach Kenntnis ihres Verbandes in BW, HH, NI, NW und RP zu keinen größeren Problemen bei den pädiatrischen Einsätzen kommen werde. Der BV bittet um eine Berücksichtigung auch der gesonderten Abschlüsse in der Kampagne. In der ersten Phase der Kampagne soll jedoch zunächst einmal Aufmerksamkeit für die neuen Pflegeausbildungen insgesamt geweckt werden soll.

Die gesonderten Abschlüsse würden aber in allen Phasen der Kampagne und auch auf der Website www.pflegeausbildung.net eine angemessene Darstellung finden.

Als Beispiel ist ein Plakat mit der Darstellung des Ausbildungsverlaufs, wie es auf der Auftaktveranstaltung am 22.10.2019 Verwendung fand, als Anlage 4 beigefügt. (Anmerkung: Dieses Motiv wird aufgrund verschiedener Nachfragen auch noch als Bestellmaterial auf der Seite www.pflegeausbildung.net aufgenommen werden).

4) Niedersachsen: Problem Anerkennung Ausbildung nach den PflBG

Aus Niedersachsen wurde an BMFSFJ die Problematik herangetragen, dass die dortige Regionaldirektion der BA die Ausbildung nach den PflBG nicht als betriebliche, sondern als schulische Ausbildung einstufe – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Förderung dieser Ausbildung. Aus anderen Bundesländern ist das bisher nicht bekannt. BMFSFJ sagt zu, auf eine entsprechende Richtigstellung hinzuwirken.

5) Umsatzsteuerliche Bewertung

Zur Umsatzsteuer erreichte uns diese generelle Info von der Bundesebene:

Die geplante Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wurde im parlamentarischen Verfahren aus dem  Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgenommen. Es ist  nicht damit zu rechnen, dass diese Neuregelung in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet werden wird. Es bleibt also bei der bisherigen Regelung, dass nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG  unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen allgemein bildender oder berufsbildender  Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit werden können, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Dies bedeutet, dass jede Einrichtung, die an der  praktischen Ausbildung nach PflBG beteiligt ist, eine solche Bescheinigung bei der zuständigen Landesbehörde einholen muss, um die Kosten der Ausbildung umsatzsteuerfrei erstattet zu bekommen. Im Sinne des Steuerrechts sind die Träger der praktischen Ausbildung und die weiteren an der Ausbildung beteiligten Betriebe berufsbildende Einrichtungen. Das Vorliegen der Bescheinigung gibt den Einrichtungen die Sicherheit, dass Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung nach PflBG umsatzsteuerfrei sind.

BMFSFJ und BMG werden in Gesprächen mit den Ländern versuchen, die bürokratische Belastung der Einrichtungen möglichst gering zu halten.

Bezüglich der Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist BMFSFJ gemeinsam mit BMG auf das BMF zugegangen. Das BMF hat zugesichert, entsprechende klarstellende Aussagen zur Umsatzsteuerfreiheit für die Ausgleichszuweisungen und die nach dem PflBG erbrachten Kooperationsleistungen in einem Anwendungsschreiben zur Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG aufzunehmen. Das BMG weist darauf hin, dass bis zum Inkrafttreten der Neuregelung in 2021 jeder an der Ausbildung beteiligte Einsatzort eine Bescheinigung als berufsbildende Einrichtung bei der zuständigen Landesstelle einholen muss, um Umsatzsteuerfreiheit auf – ggf. auch weitergeleitete – Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds zu erhalten. BMFSFJ wird in der nächsten Sitzung des BLAG nach einer Vereinfachung des Verfahrens fragen.

Für Niedersachsen bedeutet dies aus unserer Sicht vorerst:

Das Verfahren auf Landesebene zur Regelung der Umsatzsteuer ist in Niedersachsen noch nicht abgeschlossen! Die Ausbildungsallianz setzt sich weiter für eine schnelle Lösungsfindung ein. Für die Kooperationsverträge kann es sinnvoll sein, eine Vorbehaltsklausel für ggf. zukünftige rückwirkende Änderungen der Umsatzsteuerpflicht festzuhalten. 

Mit freundlichen Grüßen


i. A. Nicole Diederich
Referentin Pflege