FB Erziehungshilfe Rundschreiben 09-2021 vom 23.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie vermutlich den Medien entnommen haben wurde die SGB VIII Novelle (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Beschlussfassung durch den Bundesrat ist für den 7. Mai vorgesehen.
Interessanterweise wurde das Gesetzgebungsverfahren um einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen ergänzt (siehe Anhang). Mit dem Entschließungsantrag werden verschiedene wichtige Themen adressiert, die sich noch nicht im aktuellen Gesetz befinden (Seiten 6 f.). Unter anderem werden hierbei Themen wie das Finanzierungssystem der ambulanten Hilfen in der Erziehungshilfe, das Betriebserlaubnisrecht für familienanaloge Angebote und an verschiedenen Stellen die inklusive Weiterentwicklung angesprochen. Es gilt also nach wie vor: nach der Reform ist vor der Reform. Wir werden in den kommenden Wochen ausführlicher zu den Inhalten informieren.
Der langjährige Jugendhilfereferent a.D. des Paritätischen Gesamtverbandes Norbert Struck hat die wesentlichen Inhalte der Novellierung zusammengefasst. Diese sehr hilfreiche Zusammenstellung lassen wir Ihnen im zweiten Anhang zukommen.
Darüber hinaus möchten wir Sie zu zwei digitalen Austauschformaten einladen:
Austausch von Erfahrungen aus Entgeltverhandlungen im Bereich (teil-)stationäre Hilfen zur Erziehung in Niedersachsen
27. Mai 2021, 13:00 -15:00 Uhr online
Datenschutz in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher umsetzen
10. Mai 2021, 10:00 – 12:00 Uhr, online
Alle weiteren Informationen zu den Inhalten und Themen finden Sie im beiliegenden drietten Anhang.