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FB Pflege - Covid-19 hier: Bundesrat beschließt Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
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Hier: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Rückwirkend zum 28. März 2020 treten Regelungen in Kraft mit denen Kurzzeitpflege in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen, erbracht werden kann und mit denen die Aufnahme von Hospizen und der nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag unter den Pflegeschutz-Schirm ermöglicht wird. Alle anderen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung in Kraft, somit ab 23. Mai 2020.