Aus dem Jahr 2022
Finanzierung von Vergütungszuschlägen für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die AOK Niedersachsen hatte Ende Juni zu einem Informationsaustausch zur Umsetzung zusätzlicher Pflegestellen gem. § 8 Abs. 6 SGB XI eingeladen. Die Präsentation stellen wir Ihnen hiermit zur Ihrer Kenntnis zur Verfügung. Bestätigt wurde u. a., dass auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen einen Anspruch auf die Finanzierung von Vergütungszuschlägen gem. § 8 Abs. 6 SGB XI haben.
Der Gesamtverband des Paritätischen setzt sich aktuell im Verbund mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) für eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands ein, der mit dem Antrags- und Nachweisverfahren der Vergütungszuschläge verbunden ist. Das Schreiben der BAGFW an das Bundesministerium für Gesundheit erhalten Sie ebenfalls zu Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Brunhilde Brandes
Stellvertretende Abteilungsleiterin
Pflege und Gesundheit