Nachweis Beratungsbesuch gem. § 37 Absatz 3 SGB XI - Positionierung der Verbände auf Bundesebene
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Sie mit E-Mail vom 18.07.2019 über das neue Formular zum Nachweis eines Beratungseinsatzes nach § 37 Absatz 3 SGB XI informiert. Darüber hinaus positionierten wir uns mit E-Mail vom 29.07.2019 zur Frage der Notwendigkeit, ob Beginn und Ende des Beratungsbesuchs auf dem Nachweisformular anzugeben sind.
Zwischenzeitlich liegt uns von den Verbänden auf Bundesebene eine gemeinsam abgestimmte Rückmeldung sowie Handlungsempfehlung vor:
"Die Verbände auf Bundesebene vertreten die Auffassung, dass nach geltender Rechtslage zu § 37 Abs. 3 bis 5 SGB XI lediglich der Beginn, aber nicht das Ende des Einsatzes einzutragen ist, sofern auf der Landesebene in den Vergütungsvereinbarungen nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Unabhängig davon möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass es auf Landesebene zur Ablehnung der Abrechnung kommen kann, sofern das Ende des Einsatzes nicht angegeben wurde. Dies gilt vor allem für Bundesländer, in denen die Verwendung des Formulars und nicht nur die Anwendung der Empfehlung mit der Leistung zwingend vereinbart worden ist."
Die Leistungserbringerverbände der Bundesebene streben ein Gespräch mit dem GKV Spitzenverband zu o. g. Sachverhalt an. Das diesbezügliche Anschreiben finden Sie zu Ihrer Information in der Anlage. Darüber hinausgehende Anmerkungen zum Nachweisformular nehmen wir gerne zur Weitergabe an den Gesamtverband des Paritätischen entgegen.
Über den Verlauf der rechtlichen Klärung werden wir Sie informieren.
Mit freundlichem Gruß
Brunhilde Brandes
Stellvertretende Abteilungsleiterin
Pflege und Gesundheit