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Presseartikel

Aus dem Jahr 2022

Neue Förderrichtlinie veröffentlich!

| Fachinformationen

Sehr geehrte Mitglieder des Arbeitskreis Betreuungsvereine,

die neue Richtlinie für die Landesförderung ist heute im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht worden. Bis auf eine geringfügige redaktionelle Änderung entspricht sie dem Entwurf des Justizministeriums. Unsere Stellungnahmen haben leider zu keiner inhaltlichen Änderung geführt.

Der Antrag für die Grundförderung für das Jahr 2020 muss bis zum 30. April 2020 gestellt (Eingang beim OLG Oldenburg) werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge über die örtliche Betreuungsbehörde mit deren Stellungnahme einzureichen sind und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Schumacher
Referat Recht

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