Pauschalförderung (Kassenartenübergreifende Pauschalförderung)
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung stellt einen Zuschuss zu den regelmäßigen Aufgaben der Selbsthilfegruppe dar.
Für die Förderung 2020 wird ausschließlich der neue Antrag akzeptiert!
Antragsformular Pauschalförderung 2020
Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden. Es muss dann ausgedruckt, von zwei Personen unterschrieben und per Post an Frau Reimann geschickt werden.
Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsfrist ist der 31. März 2020
Mit dem Förderjahr 2020 hat die GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen zwei Neuerungen vorgenommen. Diese gilt es wie nachfolgend näher beschrieben, zu beachten.
1. Die Förderhöhe, bis zu der in der Regel keine Belege eingereicht werden mussten, wird von
bisher 500,00 € auf nun 750,00 € erhöht. Das bedeutet, dass die sogenannte Belegliste erst
ab einer Förderung von 750,01 € beizufügen ist.
2. Zukünftig wird es auch eine Unterscheidung in den Nachweisen der Mittelverwendung geben.
a. Bei einer Förderung bis 750,00 € ist eine sogenannte Verwendungsbestätigung einzureichen (ohne Belegliste).
b. Bei einer Förderung ab 750,01 € ist weiterhin der Verwendungsnachweis einzureichen (mit Belegliste).
Nachweis der Mittelverwendung Verwendungsbestätigung Pauschalförderung SHG bis 750,00 €
Nachweis der Mittelverwendung Verwendungsnachweis Pauschalförderung SHG über 750,00 €
Abgabefrist sowohl für die Verwendungsbestätigung als auch für den Verwendungsnachweis ist der 30. Juni des Folgejahres der Förderung
Die zuständige Ansprechpartnerin für die Selbsthilfegruppen im Altkreis Osterode (Förderregion Göttingen) ist Gesine Reimann vom vdek (Verband der Ersatzkassen) in Hannover:
vdek - Landesvertretung Niedersachsen
Gesine Reimann
Schillerstraße 32
30159 Hannover
Tel.: 0511 / 30 397 - 59
E-Mail: gesine.reimann@vdek.com