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Presseartikel

Petitionsausschuss setzt sich für Änderungen im Betreuungsrecht ein

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Sehr geehrte Mitglieder des Arbeitskreis Betreuungsvereine,

zu Ihrer Information diese aktuelle Meldung aus dem Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Schumacher
Referat Recht

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. - Gandhistraße 5a - 30559 Hannover
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01. Verbesserungen bei rechtlicher Betreuung
Petitionen/Ausschuss
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für Änderungen im Betreuungsrecht ein, um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Während der Sitzung des Ausschusses am Mittwochmorgen wurde mit den Stimmen aller Fraktionen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird unter anderem angeregt, das Betreuungsgesetz um die Forderung des regelmäßigen Nachweises der Eignung und der Kompetenz in der Pflichterfüllung der Betreuer zu erweitern. Zur Begründung wird angeführt, dass Betreuer für die von ihnen Betreuten eine herausragend wichtige Aufgabe übernehmen würden. Nach geltendem Recht werde aber die Eignung eines bestellten Betreuers lediglich im Zusammenhang mit seiner Bestellung überprüft.
In seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf Paragraf 1897 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach das Betreuungsgericht vor Bestellung eines Betreuers dessen Eignung zu prüfen habe. Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Betreuungsanlässe und der Unterschiedlichkeit der Betreuten habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, bestimmte formelle Qualifikationsanforderungen festzulegen, schreibt der Ausschuss unter Bezugnahme auf Auskünfte der Bundesregierung. Dadurch werde dem Betreuungsgericht ein möglichst großer Spielraum eingeräumt, für den einzelnen Betreuten den passenden Betreuer zu finden, heißt es in der Vorlage.
Das Gericht könne den Betreuer durch geeignete Ge- und Verbote, erforderlichenfalls auch durch Androhung von Zwangsgeld, zu pflichtgemäßen Handeln anhalten, wenn es dazu Anlass sehe. Es könne den Betreuer auch entlassen, wenn seine Eignung nicht mehr gewährleistet ist, heißt es in der Beschlussempfehlung. Darin werden noch weitere gesetzliche Verpflichtungen der Betreuer aufgeführt, wie etwa die jährliche Berichtspflicht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten gegenüber dem Betreuungsgericht. Nach Auffassung des Petitionsausschusses ermöglichen es diese Instrumente dem Betreuungsgericht, die Ausübung der Betreuung durch den Betreuer "auch laufend zu beaufsichtigen und zu kontrollieren".
Gleichwohl seien im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD strukturelle Verbesserungen bei der rechtlichen Betreuung geplant, schreiben die Parlamentarier. Dazu sei das Forschungsvorhaben "Qualität der rechtlichen Betreuung" durchgeführt worden. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz werden die notwendigen Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht in einem interdisziplinären und partizipativen Diskussionsprozess zu "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" vorbereitet, der bis Ende 2019 laufen werde, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die Petition, so befinden die Abgeordneten, sei geeignet, in diese Diskussion mit einbezogen zu werden.