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Presseartikel

Aus dem Jahr 2022

PM 46/21 v. 13.12.2021

| Aktuelles

Landesweites Bündnis fordert: Schulgeldfreiheit jetzt auch für Heilerziehungspfleger*innen im Landeshaushalt verankern

In der Vorlage zum Doppelhaushalt 2022/2023 des Landes Niedersachsen, der in dieser Woche verabschiedet werden soll, fehlt die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege. Dies kritisiert das Bündnis Heilerziehungspflege. Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Heilerziehungspfleger*innen müssen in der Ausbildung immer noch Schulgeld zahlen, obwohl die Landesregierung bereits im Koalitionsvertrag von 2017 versprochen hatte: „Ferner wollen wir sicherstellen, dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl nicht im Wege stehen.“

Doch genau das passiert in dieser Berufsgruppe. Viele der Heilerziehungspfleger*innen werden an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Die Finanzhilfe des Landes für diese Schulen reicht nicht aus, um den Schulbetrieb zu finanzieren. Daher sind sie auf Schulgeld angewiesen. Für die meisten sozialpflegerischen Berufe zahlt das Land inzwischen den Schulträgern, die auf die Erhebung von Schulgeld verzichten, einen Ersatz – aber immer noch nicht für die Ausbildung der Heilerziehungspfleger*innen. Wenn junge Men-schen für ihre Ausbildung Schulgeld bezahlen müssen, macht das den Beruf automatisch unattraktiv. Laut einer Aufstellung des Kultusministeriums ging die Zahl der Auszubildenden in der Heilerziehungspflege im Zeitraum von 2016 bis 2020 um fast 25 Prozent zurück.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigung. Entscheiden sich weniger für diese Ausbildung, fehlen diese für die Verwirklichung des Teilhabeanspruchs von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen. Schon jetzt berichten Organisationen, dass sie personalintensivere Angebote nicht umsetzen können. Auch Eltern und Menschen mit Beeinträchtigungen berichten der HEP, dass es immer schwieriger wird, Unterstützung zu erhalten.

Für das Bündnis HEP ist daher eine Schulgeldfreiheit ab dem Schuljahr 2022/2023 eine notwendige Basis, um den Teilhabeanspruch von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen zu ermöglichen. Des Weiteren muss bedacht werden, dass der Beruf in der Behindertenhilfe mit der Schulgeldbefreiung aufgewertet und attraktiver gemacht und endlich mit anderen Berufen im Gesundheitsbereich gleichgesetzt wird. Dieses politische Signal ist aus Sicht des Bündnisses längst überfällig und eine andere Entscheidung für das Bündnis nicht akzeptabel.


Im Bündnis HEP haben sich Organisationen zusammengefunden, die sich für die Stärkung der Ausbildung als Heilerziehungspfleger*in einsetzen. Eine wichtige Forderung des Bündnisses ist die Schulgeldfreiheit in Niedersachsen.  

Als Ansprechpersonen für Rückfragen steht Ihnen Abteilungsleiter Dominik Baier zur Verfügung: dominik.baier@paritaetischer.de, 0511/52486-387.