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PM 15/20 v. 11.06.2020

| Aktuelles

„Kindesmissbrauch darf nicht verjähren. Das Leiden der Opfer verjährt schließlich auch nicht.“

Foto: Rawpixel/iStock.com

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. und der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Landesverband Niedersachsen e.V. fordern gemeinsam, die Verjährung von Kindesmissbrauch im Strafrecht abzuschaffen. „Wer ein Kind sexuell missbraucht, begeht einen Mord an der besonders schützenswerten Kinderseele“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. Deshalb dürfe es Menschen, die solche Taten begangen haben, schlicht nicht möglich sein, straffrei auszugehen, nur weil die Tat schon lange zurückliegt. „Das Leiden der Opfer verjährt schließlich auch nicht“, sagt Johannes Schmidt, Vorsitzender des DKSB Niedersachsen. „Deshalb ist nach unserer Auffassung sexueller Missbrauch an Minderjährigen ebenso als Kapitalverbrechen einzustufen wie Mord, ohne Verjährungsfrist.“

Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erleben, trauen sich oft nicht, darüber zu sprechen. Gerade kleine Kinder können das Geschehene auch oft nicht richtig einordnen. Seelische Schäden, psychische Probleme, Traumata tragen viele Betroffene dennoch davon. „Oft gelingt es erst nach therapeutischer Aufarbeitung im Erwachsenenalter, die Taten richtig zu bewerten und dann auch den Mut aufzubringen, den Täter oder die Täterin anzuzeigen“, sagt Birgit Eckhardt. „Wenn eine Tat dann schon verjährt ist, kann das Opfer keinen Abschluss finden. Das ist fatal.“ Der Opferschutz muss über dem Täterschutz stehen, das betont auch der DKSB-Vorsitzende Johannes Schmidt. „Es muss um die Kinder gehen und um die Folgen, die Missbrauch für ihr weiteres Leben hat.“

Die Verjährungsfrist für Missbrauch muss abgeschafft werden. Außerdem muss der Besitz von Kinderpornografie schärfer geahndet werden – als Verbrechen, nicht mehr nur als Vergehen. „Wer Kinderpornografie besitzt, begünstigt und ermöglicht entsprechende Taten“, sagt Birgit Eckhardt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Der Besitz von Kinderpornografie steht in direktem Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch, der dem entsprechenden Material zugrunde liegt.“
Insbesondere die exponentielle Ausbreitung von Kinderpornografie im Darknet und in entsprechenden Foren stellt eine große Herausforderung dar und macht eine strafrechtliche Reaktion dringend erforderlich.

Parallel zur Nachbesserung der entsprechenden Gesetzespassagen muss die Prävention verbessert werden. „Wir erleben immer wieder, dass Verdachtsfälle nicht ausreichend schnell verfolgt werden, weil die verschiedenen Institutionen ihre Informationen nicht ausgetauscht haben“, sagt die Vorsitzende des Paritätischen. „Die verschiedenen Behörden und Einrichtungen müssen noch besser zusammenarbeiten.“ Ein geregelter Austausch zwischen verschiedenen Institutionen ist die eine Seite. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, aber auch Erzieher*innen in Kindertagesstätten und Lehrkräfte müssen außerdem noch besser geschult werden, um möglichen Kindesmissbrauch zu erkennen. Der DKSB-Vorsitzende fordert zudem eine verlässliche Finanzierung der Kinderschutzstrukturen: „Unsere Kontakt- und Beratungsstellen haben eine große Bedeutung für den Opferschutz. Sie werden aber immer nur etappenweise gefördert. Wir brauchen an dieser Stelle endlich die dauerhafte Finanzierung.“