Presseartikel
PMS 01/18 v. 15.01.2018
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. setzt sich für den Zugang zu Existenzgründungsdarlehen für Flüchtlinge ein. „Wir fordern einfache und unbürokratische Strukturen, wie sie die landeseigene Investitionsbank des Landes Berlin IBB geschaffen hat. Das wäre ein wichtiges Signal seitens der Landespolitik zur Integration von Flüchtlingen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen.
Seit Oktober 2017 vergibt die IBB Mikrokredite aus dem KMU-Fonds auch für Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis. Die Darlehenssumme beträgt max. 25.000 Euro und ist zweckgebunden für die Finanzierung von Gründungsvorhaben. Das Verfahren zeichnet sich durch einfache Antragstellung und schnelle Entscheidungswege aus. Die Regellaufzeit beträgt sechs Jahre, kürzere Laufzeiten sind möglich. Der Aufenthaltsstatus ist dabei entscheidend. Die Tilgung ist an die Aufenthaltsdauer gekoppelt.
Das Gründungsvorhaben wird von der Bank und Kooperationspartnern aktiv betreut und fortlaufend unterstützt.
Der Schritt in die Selbständigkeit wird in den Herkunftsländern der Geflüchteten oft mit einem höheren Selbstverständnis vollzogen, weil er die Existenz sichert und hohe Anerkennung findet. Um dem Gründungsinteresse zu begegnen, sollte es auch in Niedersachsen ein entsprechendes Kreditangebot geben.
Ein Vorhaben dieser Art stärkt die wirtschaftliche und finanzielle Selbständigkeit geflüchteter Menschen. Es wäre auch ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und des Mittelstands im Land.
„Das Innovationspotential in den Köpfen der Menschen hilft uns nur, wenn wir Wege zur Umsetzung eröffnen. Das Mikrodarlehen ist der richtige Schritt in Richtung Integration auf dem Arbeitsmarkt“, fasst Birgit Eckhardt zusammen.
Seit Oktober 2017 vergibt die IBB Mikrokredite aus dem KMU-Fonds auch für Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis. Die Darlehenssumme beträgt max. 25.000 Euro und ist zweckgebunden für die Finanzierung von Gründungsvorhaben. Das Verfahren zeichnet sich durch einfache Antragstellung und schnelle Entscheidungswege aus. Die Regellaufzeit beträgt sechs Jahre, kürzere Laufzeiten sind möglich. Der Aufenthaltsstatus ist dabei entscheidend. Die Tilgung ist an die Aufenthaltsdauer gekoppelt.
Das Gründungsvorhaben wird von der Bank und Kooperationspartnern aktiv betreut und fortlaufend unterstützt.
Der Schritt in die Selbständigkeit wird in den Herkunftsländern der Geflüchteten oft mit einem höheren Selbstverständnis vollzogen, weil er die Existenz sichert und hohe Anerkennung findet. Um dem Gründungsinteresse zu begegnen, sollte es auch in Niedersachsen ein entsprechendes Kreditangebot geben.
Ein Vorhaben dieser Art stärkt die wirtschaftliche und finanzielle Selbständigkeit geflüchteter Menschen. Es wäre auch ein Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und des Mittelstands im Land.
„Das Innovationspotential in den Köpfen der Menschen hilft uns nur, wenn wir Wege zur Umsetzung eröffnen. Das Mikrodarlehen ist der richtige Schritt in Richtung Integration auf dem Arbeitsmarkt“, fasst Birgit Eckhardt zusammen.