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PMS 04/20 v. 24.02.2020

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Jugendliche entlasten, Übergänge erleichtern - Kostenheranziehung in der Jugendhilfe: Landtag soll Bundesratsinitiative anstoßen

Morgen berät der Niedersächsische Landtag über den Antrag der FDP-Fraktion, junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe aufwachsen, nicht länger zur Finanzierung dieser Betreuung heranzuziehen. Zu diesem Zweck soll der Landtag eine Bundesratsinitiative anstoßen. „Der Landtag muss diesem Antrag unbedingt zustimmen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Es ist längst überfällig, junge Menschen beim Übertritt ins Erwachsenenalter finanziell zu entlasten. Die bisherige Regelung schreckt Jugendliche davor ab, Verantwortung für sich selbst und für ihre Zukunft zu übernehmen, und setzt damit einen völlig falschen Anreiz.“

Zum Hintergrund: Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Jugendhilfe aufwachsen, haben keine Möglichkeit, Geld anzusparen. Denn auf sie werden die strikten Regelungen der sogenannten Kostenheranziehung angewandt: Die jungen Menschen müssen sich mit bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, z.B. aus einer Ausbildung oder aus einem Freiwilligen Sozialen Jahr, an den Kosten der Jugendhilfe beteiligen. Ausnahmen sind zwar möglich, werden aber in der Praxis viel zu selten angewandt. Zudem darf bezweifelt werden, dass das sehr bürokratische Verfahren der Kostenheranziehung tatsächlich für eine nennenswerte Entlastung der öffentlichen Hand sorgt – der Verwaltungsaufwand ist einfach zu hoch. „Aus diesem Grund meinen wir: Lassen Sie uns die Kostenheranziehung endlich abschaffen. So viel müssen uns diese jungen Menschen und ihr guter Start in ein eigenverantwortliches Leben wert sein“, sagt Birgit Eckhardt.

Auch die durchaus bestehende Möglichkeit der sogenannten weiterführenden Unterstützung (Hilfen für junge Volljährige) wird jungen Menschen in der Jugendhilfe oftmals nicht gewährt. „Genau das brauchen die jungen Erwachsenen aber, um den Übergang in die Selbstständigkeit zu bewältigen. Ausreichende Beratung und eine ausreichende materielle Absicherung beispielsweise über eine Ansparmöglichkeit gehören zu den Grundbedingungen der Verselbstständigung“, sagt Birgit Eckhardt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind Teil des Bundesgesetzes SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), deswegen kann der Landtag die Gesetze nicht selbst ändern. Eine Bundesratsinitiative ist also der richtige Weg hin zu einer Neuregelung.