PMS 12/09 v. 25.03.2019
„Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention, das ist zu Recht ein Grund zu feiern“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., anlässlich des zehnten Jahrestags des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland am 26.03.2019. „Dieses Übereinkommen markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu echter Teilhabe. Aber auch wir in Deutschland sind noch nicht am Ende dieses Wegs angelangt. Wir haben noch ein ganzes Stück vor uns, bis alle Barrieren abgebaut sind.“
Deutschland war schnell dabei, als es galt, dieses wichtige Papier zu unterzeichnen: Die Bundesrepublik zählte zu den ersten Staaten, die die UN-Behindertenrechtskonvention förmlich anerkannten. Seit der Bekanntmachung des Gesetzes zur Ratifikation des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ am 26. März 2009 hat die Konvention hierzulande Gesetzescharakter. Seitdem ist viel geschehen. „Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen echten Perspektivwechsel in der Behindertenhilfe erreicht – weg vom Fürsorgegedanken, hin zum Recht auf Teilhabe“, sagt Birgit Eckhardt. „Die allermeisten öffentlichen Einrichtungen sind inzwischen barrierefrei, mit dem Landesaktionsplan treibt die Landesregierung die Inklusion in vielen kleinen Schritten voran. Und jüngst ist das Wahlrecht reformiert worden, mehr als 8000 Menschen mit Behinderung in Niedersachsen dürfen bei den anstehenden Bürgermeister/-innenwahlen in diesem Jahr zum ersten Mal wählen. Das sind große Erfolge!“
Aber solche Erfolge erfordern oft einen langen Atem. „Trotz mehrfacher Anläufe schon der Vorgängerregierung hat das Land immer noch kein novelliertes Behindertengleichstellungsgesetz. Die Inklusion in der Schule krankt am Personalmangel. Der Ausbau der Barrierefreiheit im Öffentlichen Nahverkehr und im Wohnungsbau müsste viel schneller vonstattengehen – davon profitieren ja nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Eltern mit Kinderwagen und alte, mobilitätseingeschränkte Menschen“, sagt Birgit Eckhardt. Auch die Integration von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt läuft schleppend. „Immer wieder wird gefordert, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abzuschaffen. Aber wo sollen die Menschen, die dort gut betreut arbeiten, denn eine alternative Beschäftigung finden? Die Bereitschaft von Unternehmen, Menschen mit Einschränkungen einzustellen, ist denkbar gering.“ Das führt zu einer schlichten Erkenntnis: „Auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es vor allem in den Köpfen der Menschen noch viele Barrieren, die echte Inklusion und Teilhabe verhindern“, sagt die Landesvorsitzende des Paritätischen. „Daran müssen wir alle arbeiten. Denn Menschen mit Behinderung sind vor allem eines: Menschen. Und damit ein vollwertiger Teil unserer Gesellschaft.“
Immerhin: Im Sommer soll endlich das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz vorliegen. „Darauf warten wir schon lange“, sagt Birgit Eckhardt. „Dieses Gesetz könnte die Inklusion in Niedersachsen noch einmal deutlich voranbringen.“