Presseartikel
PMS 18/17 v. 12.06.2017
Die Landesregierung stellt den Kommunen in den nächsten Jahren rund 300 Millionen Euro für eine verbesserte Personalausstattung in Kitas zur Verfügung. „Die erhöhten Zuwendungen sind ein richtiger und wichtiger Schritt. Allerdings muss die Personalausstattung flächendeckend verbessert werden“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Was wir brauchen, ist ein dauerhaft verbesserter Betreuungsschlüssel und mehr Geld für eine gute Ausstattung.“
Insbesondere Tagesstätten mit einem hohen Migrationsanteil sollen von der Förderrichtlinie „Quik“ profitieren und personelle Verstärkung zur Integration und Sprachförderung erhalten. In den Jahren 2017 und 2018 werden rund 120 Millionen Euro aus Bundesmitteln, die für die Integration geflüchteter Menschen bereitgestellt werden, für die Förderung eingesetzt. Anschließend stellt das Land bis zum Jahr 2021 jährlich rund 60 Millionen Euro zur Verfügung.
„Es bedarf langfristiger Investitionen in die Kitas und keiner kurzlebigen Förderprogramme. Verbesserte und verlässliche gesetzliche Standards müssen festgelegt und entsprechendes Geld dauerhaft vom Land bereitgestellt werden“, betont Birgit Eckhardt.
Neben pädagogischen Fachkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern können auch sozialpädagogische Assistenzen eingestellt werden. Träger erhalten zudem die Möglichkeit, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu beschäftigen und entsprechend nachzuqualifizieren. „Der Fachkräftemangel darf nicht zu einem sinkenden Qualitätsniveau der Fachkräfte und damit zu einer sinkenden Qualität in der Betreuung führen. Nur dauerhaft gute Rahmenbedingungen werden mittelfristig zum Erhalt und zur Gewinnung von gut qualifizierten Fachkräften beitragen“, sagt Birgit Eckhardt.
Insbesondere Tagesstätten mit einem hohen Migrationsanteil sollen von der Förderrichtlinie „Quik“ profitieren und personelle Verstärkung zur Integration und Sprachförderung erhalten. In den Jahren 2017 und 2018 werden rund 120 Millionen Euro aus Bundesmitteln, die für die Integration geflüchteter Menschen bereitgestellt werden, für die Förderung eingesetzt. Anschließend stellt das Land bis zum Jahr 2021 jährlich rund 60 Millionen Euro zur Verfügung.
„Es bedarf langfristiger Investitionen in die Kitas und keiner kurzlebigen Förderprogramme. Verbesserte und verlässliche gesetzliche Standards müssen festgelegt und entsprechendes Geld dauerhaft vom Land bereitgestellt werden“, betont Birgit Eckhardt.
Neben pädagogischen Fachkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern können auch sozialpädagogische Assistenzen eingestellt werden. Träger erhalten zudem die Möglichkeit, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu beschäftigen und entsprechend nachzuqualifizieren. „Der Fachkräftemangel darf nicht zu einem sinkenden Qualitätsniveau der Fachkräfte und damit zu einer sinkenden Qualität in der Betreuung führen. Nur dauerhaft gute Rahmenbedingungen werden mittelfristig zum Erhalt und zur Gewinnung von gut qualifizierten Fachkräften beitragen“, sagt Birgit Eckhardt.