Presseartikel
PMS 18/18 v. 21.03.2018
Am 20.03.2018 hat im Niedersächsischen Finanzministerium ein Treffen zwischen Minister Reinhold Hilbers, Birgit Eckhardt, der Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtverbands Niedersachsen e.V., und Franz Haverkamp, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Lebenshilfe in Niedersachsen e.V., stattgefunden. Auf der Agenda stand nur ein Thema: Die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG).
„Es besteht starker zeitlicher Druck, notwendige Entscheidungen bald zu treffen“, erklärt Birgit Eckhardt den Ernst der Lage. „Eine wesentliche Voraussetzung für die weiteren Schritte in der Umsetzung des BTHG in Niedersachsen ist die landesrechtliche Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe. Ohne dass die Zuständigkeit geregelt ist, können wir nicht mit den Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag beginnen und diese müssen zwingend bis Ende 2019 abgeschlossen sein.“
Franz Haverkamp fasst das Gesprächsergebnis zusammen: „In der Tat drängt die Zeit. Die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. In der Umsetzung des BTHG hinkt Niedersachsen inzwischen anderen Bundesländern hinterher. Umso mehr freue ich mich über die Einigkeit mit Minister Hilbers, dass die erforderlichen Entscheidungen für die Umsetzung des BTHG schnell getroffen werden müssen. Das Gespräch dazu war sehr konstruktiv.“
Die Umsetzung des BTHG erfolgt in vier Stufen. Stufe eins ist bereits nach der Verkündung im Januar 2017 in Kraft getreten. Seit Januar 2018 läuft Stufe zwei, indem das neue Teilhabeplanverfahren bzw. das Gesamtplanverfahren in Kraft trat. Ebenfalls zum Januar 2018 hätte die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen erfolgen sollen. Das bedeutet: Bevor ein Ausführungsgesetz zum neuen SGB IX erarbeitet werden kann, muss geklärt sein, wer zuständig ist, das Land oder die Kommunen. Die nächste Reformstufe beginnt 2020, was zur Folge hat, dass bis 2019 die Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen zur Eingliederungshilfe abgeschlossen sein müssen. 2023 tritt schließlich die vierte und letzte Reformstufe in Kraft.
In Niedersachsen gab es Verzögerungen in der Umsetzung der Stufe zwei aufgrund der Bildung einer neuen Landesregierung. Nun ist die niedersächsische „GroKo“ 100 Tage im Amt und die Arbeit an der Umsetzung des BTHG darf nicht länger ruhen. „Das neue Gesetz darf nicht durch mangelnde Umsetzung auf Landesebene ins Leere laufen“, darin sind sich der Paritätische und die Lebenshilfe als Träger und als Verantwortliche für Menschen mit Behinderungen einig.
„Es besteht starker zeitlicher Druck, notwendige Entscheidungen bald zu treffen“, erklärt Birgit Eckhardt den Ernst der Lage. „Eine wesentliche Voraussetzung für die weiteren Schritte in der Umsetzung des BTHG in Niedersachsen ist die landesrechtliche Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe. Ohne dass die Zuständigkeit geregelt ist, können wir nicht mit den Verhandlungen zum neuen Landesrahmenvertrag beginnen und diese müssen zwingend bis Ende 2019 abgeschlossen sein.“
Franz Haverkamp fasst das Gesprächsergebnis zusammen: „In der Tat drängt die Zeit. Die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. In der Umsetzung des BTHG hinkt Niedersachsen inzwischen anderen Bundesländern hinterher. Umso mehr freue ich mich über die Einigkeit mit Minister Hilbers, dass die erforderlichen Entscheidungen für die Umsetzung des BTHG schnell getroffen werden müssen. Das Gespräch dazu war sehr konstruktiv.“
Die Umsetzung des BTHG erfolgt in vier Stufen. Stufe eins ist bereits nach der Verkündung im Januar 2017 in Kraft getreten. Seit Januar 2018 läuft Stufe zwei, indem das neue Teilhabeplanverfahren bzw. das Gesamtplanverfahren in Kraft trat. Ebenfalls zum Januar 2018 hätte die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Leistungen der Eingliederungshilfe in Niedersachsen erfolgen sollen. Das bedeutet: Bevor ein Ausführungsgesetz zum neuen SGB IX erarbeitet werden kann, muss geklärt sein, wer zuständig ist, das Land oder die Kommunen. Die nächste Reformstufe beginnt 2020, was zur Folge hat, dass bis 2019 die Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen zur Eingliederungshilfe abgeschlossen sein müssen. 2023 tritt schließlich die vierte und letzte Reformstufe in Kraft.
In Niedersachsen gab es Verzögerungen in der Umsetzung der Stufe zwei aufgrund der Bildung einer neuen Landesregierung. Nun ist die niedersächsische „GroKo“ 100 Tage im Amt und die Arbeit an der Umsetzung des BTHG darf nicht länger ruhen. „Das neue Gesetz darf nicht durch mangelnde Umsetzung auf Landesebene ins Leere laufen“, darin sind sich der Paritätische und die Lebenshilfe als Träger und als Verantwortliche für Menschen mit Behinderungen einig.