Presseartikel
PMS 21/17 v. 22.06.2017
„Mit diesem Gesetz tut der Gesetzgeber niemandem einen Gefallen“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Nicht den künftigen Pflegekräften und nicht den zu Pflegenden.“ Der Bundestag hat am 22.06. das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Der Paritätische Niedersachsen hat den nun beschlossenen Kompromiss zur Generalistik in der Pflegeausbildung stets abgelehnt. Nach dem Gesetzesbeschluss fordert Birgit Eckhardt nun „eine gute Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte“.
Die Ausbildungsinhalte sind nämlich nach wie vor nicht bekannt. „Der Bundestag hat da ein Gesetz beschlossen, das bloß eine leere Hülle ist“, sagt Birgit Eckhardt. Geregelt ist eigentlich nur, dass es künftig eine zweijährige gemeinsame Ausbildung für alle drei Berufsgruppen – Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege – und daran anschließend ein Jahr der Spezialisierung geben soll. „Wie in diesem Zeitraum das Fachwissen vermittelt werden soll, das bisher jede Berufsgruppe in einer eigenen dreijährigen Ausbildung gelernt hat, ist mir schleierhaft.“ Bundesregierung und Sozialministerium hatten zugesagt, die überarbeitete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor dem Bundestagsbeschluss vorzulegen. „Das ist leider nicht passiert“, sagt Birgit Eckhardt. „Also müssen alle Beteiligten jetzt zügig nachlegen, und zwar unter der Beteiligung der Fachkommission. Da ist auch das Land Niedersachsen gefordert.“
Der Fachkräftemangel in der Pflege bestehe schließlich vor Ort, das Land müsse sich seiner Verantwortung stellen. „Die Personalsituation in niedersächsischen Kliniken und Pflegeheimen, aber auch in der ambulanten Pflege vor allem im ländlichen Bereich, ist seit Jahren extrem angespannt“, sagt Birgit Eckhardt. „Die Generalistik in der Pflegeausbildung ist da kein Allheilmittel.“ Sich nicht sofort bei Ausbildungsbeginn für eine spezielle Berufsgruppe entscheiden zu müssen, sei für manche junge Menschen sicherlich von Vorteil. „Über die Attraktivität des Berufsbilds entscheiden aber andere Kriterien – die Bezahlung, die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Qualität der Ausbildung“, sagt die Landesvorsitzende des Paritätischen. „Auf allen drei Feldern muss sich noch viel bewegen. Der heutige Beschluss ändert daran nichts.“
Die Ausbildungsinhalte sind nämlich nach wie vor nicht bekannt. „Der Bundestag hat da ein Gesetz beschlossen, das bloß eine leere Hülle ist“, sagt Birgit Eckhardt. Geregelt ist eigentlich nur, dass es künftig eine zweijährige gemeinsame Ausbildung für alle drei Berufsgruppen – Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege – und daran anschließend ein Jahr der Spezialisierung geben soll. „Wie in diesem Zeitraum das Fachwissen vermittelt werden soll, das bisher jede Berufsgruppe in einer eigenen dreijährigen Ausbildung gelernt hat, ist mir schleierhaft.“ Bundesregierung und Sozialministerium hatten zugesagt, die überarbeitete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor dem Bundestagsbeschluss vorzulegen. „Das ist leider nicht passiert“, sagt Birgit Eckhardt. „Also müssen alle Beteiligten jetzt zügig nachlegen, und zwar unter der Beteiligung der Fachkommission. Da ist auch das Land Niedersachsen gefordert.“
Der Fachkräftemangel in der Pflege bestehe schließlich vor Ort, das Land müsse sich seiner Verantwortung stellen. „Die Personalsituation in niedersächsischen Kliniken und Pflegeheimen, aber auch in der ambulanten Pflege vor allem im ländlichen Bereich, ist seit Jahren extrem angespannt“, sagt Birgit Eckhardt. „Die Generalistik in der Pflegeausbildung ist da kein Allheilmittel.“ Sich nicht sofort bei Ausbildungsbeginn für eine spezielle Berufsgruppe entscheiden zu müssen, sei für manche junge Menschen sicherlich von Vorteil. „Über die Attraktivität des Berufsbilds entscheiden aber andere Kriterien – die Bezahlung, die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Qualität der Ausbildung“, sagt die Landesvorsitzende des Paritätischen. „Auf allen drei Feldern muss sich noch viel bewegen. Der heutige Beschluss ändert daran nichts.“