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Presseartikel

PMS 24/19 v. 31.05.2019

| Aktuelles

Aktionswoche stellt Grundrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt

Am Montag, 3. Juni, startet die alljährliche von den Wohlfahrts- und Fachverbänden durchgeführte bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Albtraum Miete“. Noch bis Freitag, 7. Juni, steht in diesem Jahr das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum im Mittelpunkt. Trägerin der Aktionswoche ist der bundesweite Zusammenschluss AG Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). „Gerade für Überschuldete ist es sehr schwer, eine neue Wohnung zu finden“, erklärt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., der in Niedersachsen in vier Kreisverbänden und neun Mitgliedsorganisationen Schuldnerberatung anbietet. „Auch wenn die den Vermietenden häufig vorzulegende SCHUFA-Auskunft nur Schulden beispielsweise aus den Bereichen Telefonie oder Warenbestellungen aufweist, verweigern diese den Abschluss eines Mietvertrags.“

Die von Überschuldung Betroffenen sind häufig mit ihrer Situation überfordert. Sie setzen falsche Schwerpunkte und bezahlen eher Raten an Inkassounternehmen als ihre Miete oder Energie. Auch sind ihnen Beratungsdienste und Hilfsangebote nicht bekannt. Die durchaus mögliche Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter oder Sozialämter muss beantragt werden, was ihnen aus unterschiedlichen Gründen häufig schwer fällt. Die steigenden Mieten gerade in den größeren Städten und Ballungszentren machen Geringverdienenden zusätzlich zu schaffen. „Ein immer größerer Anteil des Verdienstes muss für die Unterkunft ausgegeben werden, die Jobcenter erkennen diese Kosten nur im Rahmen ihrer Vorgaben an“, sagt Birgit Eckhardt. „Dies alles sind sichere Wege in die Überschuldung.“

Die Forderungen der Schuldnerberatung gehen an verschiedene Adressaten. So muss der Sektor des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus erheblich gestärkt werden, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen erstellt und dann auch erhalten werden. Die SCHUFA sollte Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren ‚Benotung‘ abstrafen, da dies eine Form der Schuldenregulierung und damit nichts Negatives sei. Auch sollten die Negativmerkmale von Auskünften für Vermieter sich auf Miet- und ähnliche Schulden beschränken.

Auch die Sozialleistungsträger sind gefragt. Die Grenzen für die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft wie Miet- und Heizkosten müssten realistisch sein und den Wohnungsmarkt auch abbilden. Dass es dabei immer wieder zu unrechtmäßigen Bescheiden kommt, hat gerade erst wieder ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gezeigt. Auch die Übernahme von Mietschulden sei so unbürokratisch wie irgend möglich zu organisieren. Direktzahlungen der Miete von den Jobcentern an die Vermietenden sollten zur Vermeidung von Mietschulden noch stärker eingesetzt werden.