Aus dem Jahr 2022
PMS 25/18 v. 17.05.2018
Am morgigen Freitag (18. Mai 2018) steht das Thema „Von Gewalt betroffene Frauen nicht vor verschlossener Tür stehen lassen – Frauenhäuser stärken; Rechtsanspruch schaffen“ auf der Tagesordnung des Plenums im Niedersächsischen Landtag.
Als Träger von Frauenhäusern begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. die jetzt sehr konkret geführte Debatte rund um Frauenhäuser in Niedersachsen. Die Vorsitzende Birgit Eckhardt sagt zur neuen Qualität der Diskussion: „Die Zeit ist reif für die Klärung von wichtigen Details. Die da wären:
- Schaffung eines Rechtsanspruchs für Opfer von häuslicher Gewalt in einer Schutzeinrichtung, jenseits von Einkommenssituation, Aufenthaltsstatus usw.,
- eine auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern,
- die Entwicklung eines Konzepts zum Übergang in die eigene Wohnung und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.“
Ein Frauenhaus muss betroffenen Frauen in Not mit ihren Kindern einen Platz anbieten können. Es muss aber auch fachlich qualifiziertes Personal mit ausreichenden zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stellen können. Wichtig ist, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen aufgenommen werden dürfen und die Frauen nicht erst überlegen müssen, ob sie sich die Hilfe überhaupt leisten können.
Seit langem fordern Frauenhäuser, dass neben den Frauenplätzen auch die Kinderplätze angemessen gefördert werden. Denn Kinder werden von ihren Müttern nicht nur mitgebracht, sie haben aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen einen eigenen Bedarf an fachlicher Zuwendung und pädagogischer Unterstützung.
„Die Debatte um Frauenhäuser hat Fahrt aufgenommen. Möge sie zu guten und tragfähigen Lösungen für die Opfer von häuslicher Gewalt führen“, wünscht sich Birgit Eckhardt.