Startseite Landesverband
Presseartikel

Aus dem Jahr 2022

PMS 27/18 v. 04.06.2018

| Aktuelles

Aktionswoche stellt Wege aus den Schulden in den Mittelpunkt

Am heutigen Montag, 4. Juni, startet die alljährliche von den Wohlfahrts- und Fachverbänden durchgeführte bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Weg mit den Schulden“. Noch bis Freitag, 8. Juni, steht in diesem Jahr das Aufzeigen von Wegen aus den Schulden durch die soziale Schuldnerberatung im Mittelpunkt. Die AG Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände (AG SBV) als Trägerin der Aktionswoche versteht das diesjährige Motto durchaus doppeldeutig. „Zum Einen sollen die Schulden wegfallen, zum Anderen suchen die Schuldnerin oder der Schuldner den Weg in die Schuldenfreiheit“, erklärt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., der in Niedersachsen in vier Kreisverbänden und neun Mitgliedsorganisationen Schuldnerberatung anbietet.

Rund 6,85 Millionen Menschen gelten in Deutschland als überschuldet. Die Probleme der Betroffenen sind vielschichtig und erfordern individuelle Hilfestellungen, sagt Birgit Eckhardt: „Die Fragen nach der Existenzsicherung, des Umgangs mit der schwierigen Situation und der Belastung auch für die Kinder in der Familie bedürfen der fachlichen Unterstützung durch die soziale Schuldnerberatung der Verbände.“ Die soziale Schuldnerberatung unterstützt die Überschuldeten und zeigt ihnen Wege auf, mit den Schulden umzugehen und aus den Schulden zu kommen. Ziel sei es, Überschuldeten zu helfen und wieder eine neue Lebensperspektive zu vermitteln.

Um dies erreichen zu können, hat die AG SBV für die diesjährige Aktionswoche vier Kernforderungen erhoben. Eine bedarfsdeckenden Existenzsicherung muss in jedem Fall gewährleistet sein. Auch muss ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung unabhängig vom Einkommen eingeführt werden, hier hat die AG SBV gerade einen Vorstoß im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII unternommen. Dann muss in ganz Deutschland die Beratung bedarfsgerecht ausgebaut und Prävention zur Ver- und Überschuldung gefördert werden. Und natürlich muss die Finanzierung der Beratungsstellen auskömmlich gesichert sein.