Presseartikel
PMS 37/18 v. 16.08.2018
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. begrüßt den Vorstoß der beiden Ministerpräsidenten Stephan Weil (Niedersachsen, SPD) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein, CDU), den Arbeitsmarkt ein Stück weit auch für Menschen zu öffnen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. „Diese Debatte muss zu einem modernen Einwanderungsgesetz führen“, sagt Birgit Eckhardt, Landesvorsitzende des Paritätischen. „Abgelehnte, aber gut integrierte Asylsuchende sollten eine Chance bekommen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewähren.“
Günther und Weil haben vorgeschlagen, gut integrierte Migrantinnen und Migranten, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und denen die Abschiebung droht, trotzdem mit einem Bleiberecht auszustatten. Wie eine solche Regelung konkret aussehen könnte, ist noch unklar. „Es muss zum Beispiel möglich sein, dass außer dem Asylgesuch auch noch andere mögliche Gründe für ein Bleiberecht geprüft werden“, sagt Birgit Eckhardt. Asyl- und Einwanderungsrecht müssten sich künftig ergänzen und ineinandergreifen. Die derzeitige 3+2-Regelung (Bleiberecht für drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre im Anschluss bei Übernahme) ist weder für die Asylsuchenden noch für die Betriebe befriedigend.
Gerade erst ist umfassend darüber berichtet worden, dass junge Flüchtlinge Ausbildungsplätze besetzen, die sonst nicht besetzt werden könnten. Handwerkskammern und Arbeitgeberverbände sprechen sich ebenfalls dafür aus, gut integrierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht abzuschieben – zumal die Betriebe oft selbst viel dafür tun, dass die beschäftigten Flüchtlinge Deutsch lernen und sich an den Alltag hierzulande gewöhnen. „Angesichts des riesigen Fachkräftemangels im Handwerk und auch im sozialen Bereich appelliere ich an alle demokratischen Parteien, ideologische Scheuklappen abzulegen und ein modernes Einwanderungsrecht zu formulieren“, sagt Birgit Eckhardt. „Wenn jemand hier Asyl beantragt, was abgelehnt wird, aber gleichzeitig ist diese Person ein dringend benötigter Klempner oder eine Krankenpflegerin – warum sollte so jemand nicht hierbleiben dürfen?“
Das würde bei Justiz und Polizei auch Ressourcen freisetzen, um abgelehnte und untergetauchte Asylsuchende ausfindig zu machen, die sich eben nicht integrieren wollen und gegebenenfalls kriminell geworden sind. „Zurzeit werden leider oft die abgeschoben, die sich mustergültig integriert haben“, sagt Birgit Eckhardt. „Denn die halten sich an Meldeauflagen, ihr tatsächlicher Wohnsitz ist bekannt, sie haben all ihre Papiere bei sich. Sogenannte Gefährder aber tauchen unter.“
Günther und Weil haben vorgeschlagen, gut integrierte Migrantinnen und Migranten, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und denen die Abschiebung droht, trotzdem mit einem Bleiberecht auszustatten. Wie eine solche Regelung konkret aussehen könnte, ist noch unklar. „Es muss zum Beispiel möglich sein, dass außer dem Asylgesuch auch noch andere mögliche Gründe für ein Bleiberecht geprüft werden“, sagt Birgit Eckhardt. Asyl- und Einwanderungsrecht müssten sich künftig ergänzen und ineinandergreifen. Die derzeitige 3+2-Regelung (Bleiberecht für drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre im Anschluss bei Übernahme) ist weder für die Asylsuchenden noch für die Betriebe befriedigend.
Gerade erst ist umfassend darüber berichtet worden, dass junge Flüchtlinge Ausbildungsplätze besetzen, die sonst nicht besetzt werden könnten. Handwerkskammern und Arbeitgeberverbände sprechen sich ebenfalls dafür aus, gut integrierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht abzuschieben – zumal die Betriebe oft selbst viel dafür tun, dass die beschäftigten Flüchtlinge Deutsch lernen und sich an den Alltag hierzulande gewöhnen. „Angesichts des riesigen Fachkräftemangels im Handwerk und auch im sozialen Bereich appelliere ich an alle demokratischen Parteien, ideologische Scheuklappen abzulegen und ein modernes Einwanderungsrecht zu formulieren“, sagt Birgit Eckhardt. „Wenn jemand hier Asyl beantragt, was abgelehnt wird, aber gleichzeitig ist diese Person ein dringend benötigter Klempner oder eine Krankenpflegerin – warum sollte so jemand nicht hierbleiben dürfen?“
Das würde bei Justiz und Polizei auch Ressourcen freisetzen, um abgelehnte und untergetauchte Asylsuchende ausfindig zu machen, die sich eben nicht integrieren wollen und gegebenenfalls kriminell geworden sind. „Zurzeit werden leider oft die abgeschoben, die sich mustergültig integriert haben“, sagt Birgit Eckhardt. „Denn die halten sich an Meldeauflagen, ihr tatsächlicher Wohnsitz ist bekannt, sie haben all ihre Papiere bei sich. Sogenannte Gefährder aber tauchen unter.“