Aus dem Jahr 2022
PMS 44/18 v. 01.11.2018
Im dritten Anlauf soll es klappen: Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) soll endlich novelliert werden. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Sozialministerium und die Regierungsfraktionen jetzt den Zug auf die Gleise gesetzt haben“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „In Niedersachsen sind etwa eine Million Menschen von einer mehr oder weniger starken Behinderung betroffen. Sie alle haben einen Anspruch auf ein gutes Gesetz, das ihnen echte Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag ermöglicht.“ Gemeinsam mit der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V., mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. und dem Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V. setzt sich der Paritätische dafür ein, dass ein solches Gesetz nun schnellstmöglich Realität wird.
Am vergangenen Dienstag (30.10) waren auf Einladung des Sozialministeriums mehr als 20 Vertreterinnen und Vertreter von Behinderten- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Kommunen und Landtagsfraktionen im Landesmuseum in Hannover zusammengekommen, um über eine mögliche Gesetzesreform zu diskutieren. „Das Sozialministerium ist mit diesem Spitzengespräch einen innovativen und unkonventionellen Weg gegangen“, sagt Dirk Swinke, Geschäftsführer des SoVD-Landesverbands Niedersachsen e.V. „Nun muss die Landesregierung nachlegen und das Gesetzgebungsverfahren einleiten. Es ist an der Zeit, dass sie ihr Versprechen einhält und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzt.“
Denn das geltende NBGG hinkt der Bundesgesetzgebung und vor allem der UN-BRK deutlich hinterher. So ist der Alltag unserer Gesellschaft noch weit von einer umfassenden Barrierefreiheit entfernt. An Universitäten, Schulen, in Banken: Oft genug stehen Menschen mit Behinderungen dort vor nur schwer zu überwindenden Hürden. „Es gibt aber auch immer noch kein Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit, an das sich Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft ratsuchend wenden können“, sagt Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. „Auf Bundesebene existiert das bereits, das Land muss nun nachziehen.“ Auch an durchgehend barrierefreier Kommunikation durch öffentliche Einrichtungen mangelt es, Stichworte wären da Gebärdensprache, Braille-Schrift und Leichte Sprache.
Der Posten der Landesbehindertenbeauftragten ist beim Sozialministerium angesiedelt, obwohl die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Querschnittsthema ist und formal in die Staatskanzlei gehört. Auch die Einrichtung von Behindertenbeiräten in den Kommunen ist bisher nicht hinreichend gesetzlich festgelegt. „Das sind nur einige kleine Beispiele. Sie haben aber massive Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen“, ist sich Holger Stolz, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen, sicher.
Die beiden Vorgängerregierungen der Großen Koalition haben schon zwei Anläufe unternommen, um das Gesetz zu novellieren. Beide sind gescheitert – einmal am politischen Willen, einmal an massiven Einwänden der Verbände. „Wir brauchen jetzt ein gutes Gesetz und dürfen nicht um Regelungen ringen, die hinter dem Bundesgleichstellungsgesetz zurückbleiben“, sagt Holger Stolz. Mit der zurzeit im Landtag behandelten Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit geht das Land schon einen Schritt weiter hin zu einer Gesellschaft, an der auch Menschen mit Behinderung teilhaben können. „Eine gerechte Gesellschaft zu schaffen, ist aber nicht Aufgabe des Sozialministeriums allein“, sagt Birgit Eckhardt. „Die ganze Landesregierung muss sich dafür einsetzen. Das wäre auch ein starkes Zeichen der Solidarität gegenüber allen Menschen mit Behinderung in unserem Land.“