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Stellungnahme BAG S und BAG SB: Resozialisierung nicht gefährden – Inhaftierung und Schulden während Corona

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Verteiler: Fachbereich Straffälligen- und Bewährungshilfe

Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaften Straffälligenhilfe und Schuldnerberatung fordern Lohnersatzleistungen in Analogie zum Kurzarbeitergeld für Inhaftierte bei Arbeitsausfall aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Darüber hinaus setzen sich die Verbände bei den Gläubigern für ein großzügiges Entgegenkommen bei der Schuldenregulierung ein.

Die Justizvollzugsanstalten haben weitreichende Maßnahmen während der Corona Pandemie ergriffen, um das Infektionsrisiko für die Inhaftierte und das Personal zu reduzieren. Im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen wurden insbesondere die Arbeitsmöglichkeiten durch Schließung der haftinternen Arbeitsbetriebe eingeschränkt.
Mit der Betriebsschließung fällt jedoch das Einkommen ersatzlos weg. Das Einkommen in Haft hat aber eine zentrale Bedeutung für die Inhaftierten, denn viele Inhaftierte tilgen ihre Schulden von diesem Arbeitsentgelt.  Das können u.a. Schadensersatzzahlungen, Unterhaltsschulden und andere Schulden sein. Sich mit eigenen Mitteln wieder zu stabilisieren, ist ein zentraler Aspekt des Resozialisierungsgrundsatzes, der hier gefährdet wird. Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld o.ä. oder andere Zuverdienstmöglichkeiten haben Inhaftierte im Vergleich zu Menschen außerhalb der Strafvollzugsanstalten nicht.
Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) und Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) fordern Lohnersatzleistungen in Analogie zum Kurzarbeitergeld in Haft bei Arbeitsausfall aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes.
Darüber hinaus setzen sich die Verbände bei den Gläubigern für ein großzügiges Entgegenkommen bei der Schuldenregulierung ein:   
·        großzügig Stundungen ohne Berechnung zusätzlicher Kosten und Zinsen zu gewähren
·        auf die Kündigungen laufender Ratenzahlungsvereinbarungen und Pfändungen von Eigengeld zu verzichten
·        den Schuldenabtrag zu erleichtern, indem auf Kosten verzichtet und von weiteren Vereinbarungen mit weiteren Kosten abgesehen wird
·        eingehende Ratenzahlungen immer zunächst auf die Hauptforderungen zu verrechnen und dann erst auf Kosten und Zinsen.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Negativfolgen für die Inhaftierten abgemildert und der Grundsatz der Resozialisierung und Angleichung umgesetzt werden.
Die Stellungnahme soll seitens der GST der BAG S an die wesentlichen Akteure übermittelt werden.