Vergütungsverhandlungen zur häuslichen Krankenpflege: Vergütungsvereinbarung 2019
Verteiler: Fachbereich Pflege ambulant
hier: Vergütungsverhandlungen zur häuslichen Krankenpflege gemäß § 132a Abs. 2 SGB V ab 01.01.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf meine E-Mail vom 14.01.2019. Die Verhandlungen mit den Kassen sind inzwischen abgeschlossen und das Unterschriftsverfahren eingeleitet.
Die Vergütungssteigerung in der Häuslichen Krankenpflege (HKP) beträgt 2,56 % für 2019. Die höhere Vergütung gilt ab dem 01.01.2019; das Laufzeitende ist der 31.12.2019. Wir empfehlen Ihnen, die vereinbarte Vergütungserhöhung in angemessener Form zur Verbesserung der Löhne und Gehälter der in der häuslichen Krankenpflege beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.
Anliegend finden Sie die neue Vergütungsvereinbarung, allerdings noch ohne Unterschriften, da das Unterschriftenverfahren i.d.R. noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Zudem übersende ich Ihnen die aus den Vorjahren bekannte EXCEL-Tabelle für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Preise.
Gleichzeitig möchte ich Sie, sofern Sie für das kommende Jahr darüber nachdenken, Einzelverhandlungen zu führen, nochmals auf unser Angebot "Vorbereitung von Einzelverhandlungen im ambulanten Bereich" hinweisen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte meiner E-Mail vom 29.01.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Günther
Abteilungsleiterin Mitgliederförderung